Nutzerinnen und Nutzer des analogen Hörfunks im Kabel müssen besser auf den Umstieg zur Digitaltechnik vorbereitet werden

 Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum
Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion „Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes “
83. Sitzung des Sächsischen Landtags, Dienstag, 11. Dezember 2018, TOP 7

  • es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

kleine Kabelnetze und lokale Kabelanlagenbetreiber haben in Sachsen einen besonderen Stellenwert und eine eigene Geschichte. Die Antennengemeinschaften, die in der späten DDR mit starkem ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder gegründet worden sind, leben heute fort und halten einen nennenswerten Anteil an der Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk. Das ist eine andere Ausgangslage als in anderen Bundesländern und deshalb hatten wir hier im Landtag schon oft differenzierte Gesetzesanpassungen zum Thema.

Wir stimmen den Fraktionen von CDU und SPD zu, dass hier erneut Änderungen am Sächsischen Privatrundfunkgesetz notwendig sind. Denn sie ermöglichen kleineren Kabelanlagenbetreibern den Umstieg auf digitale Verbreitung von Hörfunkprogrammen, auch wenn sie die Umstellung aus wirtschaftlichen Gründen nicht bis zum Ende diesen Jahres geschafft haben. Damit wird die Vielfalt der vielen kleinen Kabelanlagen in Sachsen nicht unnötig bedroht. Und es wird der Sachlage gerecht, dass der größte Teil der Hörerinnen und Hörer, die Hörfunk über das Kabel nutzen, immer noch analog versorgt werden.

Gleichwohl ist es uns GRÜNEN wichtig, dass im Gesamten die Umstellung auf digitale Verbreitung nicht gefährdet oder behindert wird. Nach so vielen Jahren der Digitalisierungsbestrebungen müssen wir irgendwann auch einmal an den Punkt kommen, dass der Umstieg stattfindet und nicht immer weiter vor sich hergeschoben werden kann.

Sinnvoll finden wir daher, dass die Schonfrist bis 31.12.2025 nicht bedingungslos eingeräumt wird, sondern Konzepte zum technischen und zum wirtschaftlichen Übergang von der analogen zur digitalen Übertragungstechnik vorgelegt werden müssen. Denn so verhindern wir, dass es kurz vor Verstreichen der neuen Frist wieder einen Aufschrei gibt, und wir wieder vor vorne anfangen zu diskutieren. Dieses Umdenken bei der Regulierung wurde in die Anhörung zum Gesetzentwurf begrüßt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir GRÜNE sehen ein weitere wichtige Aufgabe beim Umstieg, wie sie ebenfalls in der Anhörung aufgeworfen wurde: Die Nutzerinnen und Nutzer des analogen Hörfunks im Kabel müssen besser auf den Umstieg vorbereitet werden, als dies bisher bei Umstiegen gelungen ist. Es braucht eine frühzeitige, klare Kommunikation und einfache Erklärungen, wie man mit der Digitaltechnik mitgehen kann. Was sich bei Geräten und empfangenen Sendern ändert. Da sehen wir vor allem die Unternehmen selbst in der Pflicht und es liegt ja in ihrem eigenen Interesse, wenn sie ihre Reichweite behalten wollen. Das wäre aus unserer Sicht auch ein Aspekt, der in den Digitalisierungskonzepten berücksichtigt werden sollte, als Bestandteil der Anträge bei der SLM.

Die letzten Änderungen, die die einbringenden Fraktionen auf Anregungen aus der Anhörung hin vorgenommen haben, finden wir sinnvoll. Das betrifft die Aufnahme der Härtefallregelung für Kabelanlagenbetreiber mit mehr als 1.000 Anschlussstellen, weil sie weiter differenziert und aber auch nur einen Aufschub von höchstens 2 Jahren beinhaltet.

Richtig ist auch die weitere Regelung, dass freiwerdende analog-terrestrische Hörfunkübertragungskapazitäten, also UKW-Frequenzen von der SLM nicht wieder ausgeschrieben werden müssen. Denn das würde der aktuellen Gesetzeslage entsprechen, könnte aber die analoge Verbreitung unnötig verlängern.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Gründen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.