Pressemitteilung Nr.: 120/2019
Datum: 16.05.19
Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will die Forschung zu NS-Raubgut an öffentlichen Bibliotheken in Sachsen voranbringen. Dazu hat die Fraktion heute einen Antrag vorgestellt, der zum Plenum des Sächsischen Landtages nächste Woche Mittwoch (22. Mai, TOP 5) behandelt wird. Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
“Der Freistaat Sachsen hat die Verantwortung, Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus aufzuklären und wiedergutzumachen. Wir GRÜNE nehmen das ernst mit unserem Antrag, der die Bereiche Kultur, Wissenschaft und politische Bildung tangiert. Angesichts steigendem Misstrauen in unsere Demokratie ist es gerade jetzt wichtig, einen stärkeren politischen Willen zur Aufarbeitung zu zeigen. Die Provenienzforschung darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern muss in der Öffentlichkeit diskutiert werden.”
“Im Bereich von Büchern und Druckerzeugnissen aus NS-Raubgut ist die Forschung noch mangelhaft. Trotzdem ruht sich die sächsische Regierung auf der Bundesförderung und ehrenamtlichem Engagement von Forscherinnen und Forschern aus. Wir wollen eine konsequente Aufklärung der Thematik NS-Raubgut in Sachsen vorantreiben. Das Auffinden von Raubgut darf nicht dem Zufall überlassen werden.”
Zu NS-Raubgut an öffentlichen Bibliotheken ist der Staatsregierung bisher laut Kleiner Anfrage von Claudia Maicher nur ein Forschungsprojekt bekannt − bei über 450 Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft. Provenienzforscher Dr. Robert Langer, Mitglied der AG Provenienzforschung, konnte an der Stadtbibliothek Bautzen Bücher aus dem Besitz der Familie Tietz (Hertie) identifizieren und eine Erbin ermitteln. Eine juristische Einigung steht noch aus.
Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion enhält zum einen die Einrichtung einer Koordinationsstelle zur Beratung und Unterstützung der Kommunen. Zum anderen wird ein sächsisches Forschungsprogramm vorgeschlagen, das die Bundesförderung an den Stellen ergänzt, wo sie nicht ausreicht. Weiterhin wird eine juristische Beratung der Kommunen im Umgang mit den Erbinnen und Erben gefordert.
Weitere Informationen:
Vor 20 Jahren, im Jahr 1999, wurde eine >>Selbstverpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen<< verfasst, nach der NS-Raubgut in öffentlichem Besitz aufgespürt und deren rechtmäßiger Besitzerin oder Besitzer ermittelt werden sollen, um eine >>faire und gerechte Lösung<< zu finden. Erste Schritte wurden in Sachsen bereits im Bereich der Kunstsammlungen unternommen. Dort wurde 2009 das Provenienzforschungsprogramm ‘Daphne’ eingerichtet.
>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ‘Erforschung und Rückgabe von NS-Raubgut an öffentlichen Bibliotheken in Sachsen voranbringen’ (Drs 6/17064):
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_17064_0_1_1_.pdf
>> Hintergrundpapier ‘NS-Raubgut an sächsischen Bibliotheken’ (Stand: 16. Mai 2019):
>> Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ‘Stand Provenienzforschung und Restitution in sächsischen Bibliotheken’ (Drs 6/15999):
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