Novellierung Kulturraumgesetz − CDU und SPD wollen prekäre Situation festschreiben

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Pressemitteilung 2017/288

Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ist enttäuscht vom Mitte November vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD zur Novellierung des Kulturraumgesetzes.
„Der vorgelegte Entwurf beharrt im Wesentlichen auf dem Ist-Zustand − und das nach zwei Jahren Beratungszeit in der Koalition“, kritisiert Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Eine wirkliche Weiterentwicklung hätte mindestens einen regelmäßige Erhöhung der Förderung beinhaltet und die zusätzliche Belastung der Kulturräume durch die Finanzierung der Landesbühnen beendet.“

„Zentrale Vorschläge, die in der Diskussion um die Evaluierung des Gesetzes von einer breiten Basis getragen wurden, hat die Koalition nicht berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel die Abschaffung der Mitfinanzierung der Landesbühnen über das Kulturraumgesetz und die daraus folgende faktische Kürzung der zur Verfügung stehenden Kulturraummittel, die Förderung von neuen Kunstformen oder die regelmäßige externe Überprüfung des Kulturraumgesetzes mittels umfassender Kulturdatenbasis. Kulturministerin Dr. Eva-Maria Stange sowie CDU- und SPD-Fraktion müssen sich die Frage gefallen lassen, ob der Beteiligungsprozess der Kulturszene an der Novellierung des Kulturraumgesetzes, nur eine Alibi-Veranstaltung gewesen ist. Wenn sich die Koalitionsfraktionen in den wichtigsten Punkten als völlig beratungsresistent erweisen, führt das zur Frustration der Engagierten“, erklärt die Abgeordnete.
„Die Aufnahme der kulturellen Bildung als kommunale Aufgabe, eine höhere Transparenz bei den Förderentscheidungen und eine zeitliche Begrenzung bei der Berufung von Kulturbeiräten begrüßen wir dagegen ausdrücklich.“

„Nach dieser Novellierung wird das Kulturraumgesetz womöglich viele Jahre nicht mehr geändert. Es ist kein Fortschritt, wenn als Mindestsatz der künftigen Landesförderung nur das festgelegt wird, was aktuell im Haushalt steht. Damit bestätigt die Koalition zwar rückwirkend den Ausgleich von Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren. Für die kommenden Jahre ist es jedoch absehbar zu wenig Geld. Nur eine spürbare Steigerung der Kulturausgaben würde den Kulturräumen einen Spielraum eröffnen, mit der künftigen Kostenentwicklung umzugehen.“

„Wenn sich CDU und SPD nun für eine Überprüfung der Finanzierung alle vier Jahre auf die Schulter klopfen, ist das kaum mehr als rhetorisches Beiwerk. Durch den Gesetzentwurf ist diese Behauptung überhaupt nicht gedeckt. Zwar wäre ein regelmäßiger Bericht des Kultursenats sinnvoll, eine verbindliche Überprüfung durch den Landtag regelt der Entwurf jedoch gar nicht. Es fehlt auch eine belastbare Datengrundlage zur Entwicklung in den Kulturräumen. Weder die Kulturräume noch der Kultursenat werden diese selbst aufstellen können“, bemängelt Maicher.

Die GRÜNE-Landtagsfraktion hatte bereits im Jahr 2015 Eckpunkte für eine Novellierung des Kulturraumgesetzes vorgelegt. „Wir wollen die Kulturräume damit in die Lage versetzen, sowohl ihre vielfältigen Angebote von Theatern über Museen bis zur Soziokultur zu halten als auch bürgerschaftliche Initiativen und das Erproben neuer Konzepte, die Beteiligung, Vernetzung und Beratung von kulturell Engagierten zu unterstützen.“

>> GRÜNER Beschluss „Kulturraumgesetz weiterentwickeln – Kulturelle Infrastruktur und Erneuerung stärken“ (2015)
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/Beschluss_Kulturraumgesetz_2015-08-27.pdf

>> Gesetzentwurf der CDU- und der SPD-Fraktion ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes‘ (Drs 6/11267) vom 14.11.2017
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11267&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined