Nominierung des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden und Ministers Steffen Flath tritt Verfassungsrecht mit Füßen 7. Dezember 20157. Dezember 2015 Pressemitteilung 2015-413 Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktionen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden. Wenn sich morgen am 8. Dezember der neue MDR-Rundfunkrat konstituiert, wird auch der/die Vorsitzende des Rundfunkrates für zwei Jahre gewählt. Laut Satzung des MDR muss die Position dieses Mal aus Sachsen besetzt werden. Hierbei ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2014 besonders brisant. Es weist der Politik einen zu hohen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach. Dies scheint die sächsische CDU jedoch wenig zu beeindrucken. Die medienpolitischen SprecherInnen der drei Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Maicher (Sachsen), Madeleine Henfling (Thüringen), Sören Herbst (Sachsen-Anhalt) und Tabea Rößner (Bund) verurteilen die Nominierung Steffen Flaths aufs Schärfste. „Mit der Nominierung Steffen Flaths wird ein ehemaliger CDU-Minister und -Fraktionschef ins Spiel um die Besetzung des Vorstandes des Rundfunkrates gebracht. Hier darf die politische Objektivität und Unabhängigkeit durchaus angezweifelt werden. Es riecht sehr nach Machterhalt und Machtausbau der sächsischen CDU. In Zeiten, in denen ‚Lügenpresse‘ als Kampfbegriff von Demokratiefeinden inflationär gebraucht wird, sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk um Transparenz, Glaubwürdigkeit und damit auch Staatsferne bemühen. So ein dreistes Vorgehen empört mich ungemein“, sagt Madeleine Henfling. Für Dr. Claudia Maicher ist die Nominierung von Steffen Flath „ein Schachzug der CDU Sachsen gegen alle Bestrebungen, den MDR-Staatsvertrag zu modernisieren. Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Fernsehrat auch für den MDR-Staatsvertrag notwendig gewordene Begrenzung der Staatsnähe des Gremiums erfordert ein sensibles Vorgehen bei der Aushandlung zwischen den drei beteiligten Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Stattdessen erfolgt hier eine Machtdemonstration, die vom hemmungslosen Streben der CDU Sachsen nach Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeugt.“ „Die Reformen im MDR müssen weiter vorangetrieben, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und ein neuer Staatsvertrag beschlossen werden. Einen ehemaligen CDU-Fraktionschef zum neuen Vorsitzenden zu wählen, der bisher eher als Bremser dieser Vorhaben aufgefallen ist, wäre kein Zeichen für Reformwillen – im Gegenteil. Das vom Verfassungsgericht gestärkte Gebot der Staatsferne würde nicht umgesetzt. Eine Missachtung der Entscheidung aus Karlsruhe wäre kein guter Auftakt für den neuen Rundfunkrat „, erklärt Sören Herbst. Auch auf Bundesebene stößt das Vorgehen der sächsischen CDU auf Unverständnis: „Das Zeichen aus Sachsen ist problematisch. Wenn die Umsetzung der angebrachten und notwendigen Kritik aus Karlsruhe an der bestehenden Gremienbesetzungspraxis darin mündet, einen noch in der CDU aktiven Ex-Minister für den Vorsitz des Rundfunkrates zu nominieren, lässt das Zweifel am Rechtsverständnis laut werden. So sieht Staatsferne jedenfalls nicht aus“, sagt Tabea Rößner. Weiteres zum Thema:Verteilung von Fördermitteln der SLM – BÜNDNISGRÜNE: Transparenz herstellen und Förderung auf Vielfalt der Medienangebote ausrichten 13. November 2023 Mit einer kleinen Anfrage hat Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN…BÜNDNISGRÜNE zur Medienratswahl 5. Juli 2023 Heute wurden im Sächsischen Landtag nach mehreren Wahlgängen die fünf Mitglieder des Medienrats der Sächsischen…Anhörung zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag – BÜNDNISGRÜNE: Hohe Compliance-Standards und handlungsfähige Aufsichtsgremien stärken den öffentlich-rechtlichen Rundfunk 19. Juni 2023 Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat in seiner heutigen Sitzung Sachverständige zum 4. Medienänderungsstaatsvertrag angehört.…
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