Mehr Geld für Kultur in Sachsen

Datum: 12.12.2018

Dresden. Eine vielfältige, lebendige und starke Kulturszene trägt zu einer hohen Lebensqualität und vielschichtigen Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen Themen bei. In den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/20 setzte sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Stärkung der Kultur in Sachsen ein.

Ein Mittelzuwachs von 100.000 Euro jährlich sollte der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ermöglichen, eine Strategie zur Weiterentwicklung ihrer Förderinstrumente und -aufgaben und damit eine zentrale kulturpolitische Grundlage für die Zukunft der Kulturförderung in Sachsen aufzustellen. Die dafür erforderliche intensive Auswertung der bisherigen Förderpraxis und ihrer Ergebnisse sowie die Befragung von und Diskussion mit Geförderten, Mitarbeitenden und weiteren Expertengruppen und Zielgruppen der Stiftung kann nicht aus den bestehenden Mitteln für den laufenden Betrieb geleistet werden.

Für die Finanzierung der fünf ländlichen Kulturräume Vogtland-Zwickau, Erzgebirge-Mittelsachsen, Leipziger Raum, Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien sowie der drei urbanen Kulturräume Chemnitz, Leipzig und Dresden haben wir eine Aufstockung des Regierungsentwurfs um 10 Millionen Euro gefordert. Als GRÜNE sehen wir die Wichtigkeit der Kulturraumförderung im Erhalt der kulturellen Infrastruktur und ihrer Fortentwicklung, in der Förderung neuer kultureller Ausdrucksformen und bürgerschaftlicher Initiativen.

Wir forderten die Erhöhung der Landesmittel für die Musikschulen. Dies wurde notwendig durch die steigende Zahl von Musikschülerinnen und Musikschülern als positiver Effekt des Modellprojektes „JEKI – Jedem Kind ein Instrument“, durch Personalkostensteigerungen sowie den allgemeinen Lehrkräftemangel an Musikschulen. Dazu forderten wir im Haushaltsverfahren 600.000 Euro pro Jahr mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen.

Weiterhin brachten wir die Forderung nach Erhöhung der Mittel für Kulturelle Bildung im Freistaat Sachsen ein. Einerseits für das Landesprogramm “Theater und Schule“ und andererseits Mittel für die Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum. Insgesamt forderten wir eine Aufstockung von 80.000 Euro im Jahr 2019 und 330.000 Euro im Jahr 2020. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung der Netzwerkstellen Kulturelle Bildung in den Kulturräumen.

Die seit den Haushaltsjahren 2011 und 2012 erfolgte Befrachtung der Kulturräume mit der Mitfinanzierung der Landesbühnen Sachsen hat zu einer Schwächung der Kulturräume geführt und verletzt die Systematik des Kulturraumgesetzes. Diese indirekte Kürzung der Kulturraummittel soll deshalb rückgängig gemacht werden. Die Mittel werden in gleicher Höhe direkt den Landesbühnen zugeschlagen. Für die Landesbühnen forderten wir eine Anhebung der Fördermittel um je 3,2 Millionen Euro auf 50,6 Millionen 2019 und 51,8 Millionen Euro für das Jahr 2020.

Eine zentrale Aufgabe der Stiftung Sächsische Gedenkstätten sehen wir darin, Gedenkstätten als Lernorte historisch-politischer Bildung zu entwickeln bzw. auszubauen. Außerdem wollten wir die Vermittlung der Geschichte des Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur insbesondere gegenüber jungen Menschen stärker unterstützen. Dafür reichen die aktuell verfügbaren Personalressourcen nicht aus. Damit in jeder Gedenkstätte in Trägerschaft der Stiftung mindestens eine Stelle in Vollzeit pädagogische Aufgaben übernehmen kann, werden ca. 250.000 Euro jährlich mehr benötigt.
Darüber hinaus sollen innovative pädagogische Projekte, der pädagogische Austausch zwischen Gedenkstätten in Trägerschaft, institutionell geförderten Gedenkstätten und Projektträgern der Erinnerungskultur in Sachsen sowie eine regionale und bundesweite Vernetzung zur Weiterentwicklung der Gedenkstättenlandschaft finanziell ermöglicht werden. Hierfür sollen zusätzlich ca. 150.000 Euro jährlich im Rahmen der Projektförderung zur Verfügung stehen.
Eine Entwicklungskonzeption, die als breiter Entwicklungsdiskurs angelegt ist, die Erfahrungen der verschiedenen Projektträger einbezieht und wissenschaftlich fundiert ist, konnte in dieser Form über viele Jahre nicht aus der Stiftung selbst heraus erbracht werden. Dafür sollen Mittel zur externen Beauftragung zur Verfügung gestellt werden (ca. 100.000 Euro im Jahr 2019). Auch die Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg soll im Haushalt gesichert sein.

Für Projekte zur Wahrung des audiovisuellen Erbes sollten jährlich 700.000 Euro bereitgestellt werden. Durch den Mittelaufwuchs wäre bereits ab 2019 eine umfangreichere Sicherung des vorwiegend in Privateigentum liegenden audiovisuellen Erbes einschließlich des Aufbaus von Personal und Strukturen für Beratungs- und Koordinierungsleistungen möglich geworden.

Leider hat die Koalition keinem unserer Änderungsanträge zugestimmt. Einige unserer langjährigen Forderungen wurden allerdings von der Regierung punktuell aufgenommen. Wir GRÜNE haben in den Haushaltsverhandlungen als Oppositionspartei starke Impulse eingebracht, um sichtbar zu machen, dass die sächsische Förderpolitik im Bereich Kultur endlich eine langfristige Ausrichtung benötigt. Der Ansatz GRÜNER Kulturpolitik besteht darin, Konzepte zu fördern und neue Initiativen zu ermöglichen. Dies sollte gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren geschehen.