Landarztgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung des ländlichen Raums und der verfassten Studierendenschaft

Claudia Maicher klatscht während Plenum in Fraktionsreihe

Pressemitteilung, 30.09.2021

Dresden. Auf seiner 37. Sitzung am 30.09.2021 hat der Sächsische Landtag das „Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung“ (Drs 7/6673) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD konkretisierten das Gesetz durch einen Entschließungsantrag.

Dr. Claudia Maicher, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsfraktion, erklärt dazu:

„Das sogenannte ‚Landarztgesetz‘ kann für uns BÜNDNISGRÜNE nur ein Baustein für eine bessere Gesundheitsversorgung aller Sächsinnen und Sachsen sein. Die Quote für Landärztinnen und Landärzte soll bestehende oder drohende Mangelbedarfe insbesondere im hausärztlichen Bereich abfedern. Diese Maßnahme reicht aber nicht aus. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen den ländlichen Raum kontinuierlich als attraktives Arbeits- und Lebensumfeld stärken, um für eine bleibende Niederlassung der zukünftigen Landärztinnen und Landärzte und ihrer Familien Sorge zu tragen.“

Das ‚Landarztgesetz‘ enthält weitere Regelungen zu Teilzeit, zur regemäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der Vorabquote und zur Facharztrichtung. Maicher zu den Hintergründen: „Wir BÜNDNISGRÜNE halten es für essentiell, dass die Ausübung der Tätigkeit aus besonderen familiären, sozialen und gesundheitlichen Gründen in Teilzeit möglich ist. Damit wollen wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken.“

„Es ist uns bewusst, dass die Bewerberinnen und Bewerber mit ihrer Verpflichtung eine lange Zeit in ihrem Leben im Voraus planen und persönliche Unwägbarkeiten in Kauf nehmen. Um die persönliche Berufswahl nicht bereits vor Studiumsantritt über Gebühr einzuengen, ist es möglich in den ersten 12 Monaten nach Beginn der Weiterbildung die Facharztrichtung in ein weiteres bestehendes Bedarfsgebiet zu wechseln.“

„Aus unserer Verpflichtung den Bewerberinnen und Bewerber gegenüber folgt, dass wir das Gesetz kontinuierlich evaluieren sowie über ein Fortbestehen im Jahre 2033 entscheiden. Dieser große Eingriff in die Berufsfreiheit bedarf einer steten Rechtfertigung.“

Abschließend erklärt die Abgeordnete: „Wir wollen, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber aus voller Überzeugung für eine landärztliche Tätigkeit im Freistaat entscheiden und alle Sächsinnen und Sachsen von fachlich und menschlich bester medizinischer Versorgung profitieren. Dafür soll der hohen Standards folgende Auswahlprozess Sorge tragen. Zudem soll zukünftig die praktische Ausbildung während des Studiums in den Bedarfsgebieten gestärkt werden.“

Art. 2 des Gesetzes regelt die Wiedereinführung der verbindlichen Mitgliedschaft in der verfassten Studierendenschaft.

Dazu führt Claudia Maicher aus: „Die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft gehört endlich der Vergangenheit an. Wir lösen damit eines unserer zentralen hochschulpolitischen Versprechen ein. Zum Sommersemester 2022 bilden wieder alle immatrikulierten Studierenden einer Hochschule die verfasste Studierendenschaft. Die Studierendenvertretungen erhalten finanzielle Planungssicherheit sowie eine Stärkung ihrer Legitimation für ihre wichtigen gesetzlichen Aufgaben und sind als starke ungeteilte Stimme nach innen und außen wahrnehmbar. Dies ist ein guter Tag für Sachsens Studierende, unsere Hochschulen und die demokratische und solidarische Verfasstheit unseres Gemeinwesens.“

Weitere Informationen:

In die sogenannte Landarztquote sollen zukünftig 6,5% der in der Vorabquote zu vergebenden Studienplätze der Humanmedizin immatrikuliert werden. Dies entspricht in etwa 35 Studienplätzen pro Studienjahr. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, im Gegenzug zur Begünstigung mit einem Studienplatz, für eine Dauer von 10 Jahren ihre ärztliche Tätigkeit in einem Bedarfsgebiet auszuüben. Diese Verpflichtung wird mit einem Strafversprechen abgesichert.

Die Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft wurde 2012 auf Initiative der damaligen CDU/FDP-Landesregierung in das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz aufgenommen und trat 2013 in Kraft. In dessen Folge kam es zu einer Schwächung der Studierendenschaften, die nun korrigiert wird. Als weiteres hochschulpolitisches Vorhaben soll mit dieser Entscheidung die Verhandlungsposition der Studierendenräte zur Etablierung eines sachsenweiten Semestertickets gestärkt werden.

>> Redebeitrag von Dr. Claudia Maicher zur Zweiten Beratung des Entwurfs “Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen”