Kooperationsverbot und BAföG-Reform – Ein guter Anfang, aber nicht das Ende der Debatte 19. Dezember 20144. März 2015 Pressemitteilung 2014-306 Zur heute im Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderung mit dem Ziel, dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes im Wissenschafts- und Hochschulbereich zu ermöglichen, erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag: „Die Grundgesetzänderung ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer stabileren finanziellen Grundlage des Wissenschaftsbereichs. So könnten auch Projekte in der hochschulischen Lehre dauerhaft gefördert werden. Der heutige Beschluss darf aber nicht das Ende, sondern nur der Anfang der Debatte darüber sein, wie wir zu einem ganzheitlich finanziell abgesicherten Bildungssystem in Deutschland kommen.“ „Allerdings ist es ein Erfolg mit signifikanten Schwächen. Nur Projekte von ‚überregionaler Bedeutung‘ können gefördert werden, ein äußerst auslegungsbedürftiger Begriff. Zudem müssen im Hochschulbereich alle Bundesländer zustimmen – ein einziges Nein und alle Planung ist hinfällig.“ „Die Länder stehen aber auch im nicht-akademischen Bildungsbereich vor großen Herausforderungen, die sie auch weiterhin allein bewältigen müssen, denn das Kooperationsverbot besteht in diesem Bereich fort. Dabei lässt sich die Qualität auf allen Bildungsstufen von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule nur dann nachhaltig verbessern, wenn konzertierte Maßnahmen auf allen Ebenen, über Ländergrenzen hinweg, möglich werden.“ Darüber hinaus wurde auch über eine Reform der Bundesausbildungsförderung im Bundesrat debattiert. „Dass die Länder durch die Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund finanziell entlastet werdet, begrüßen wir sehr. Nun kommt es darauf an, dass sowohl diese Gelder als auch die pauschalen Einnahmen aus Darlehensrückzahlungen und Zinsen in Sachsen wirklich im Bildungsbereich landen. Wir GRÜNEN haben bereits im November einen Vorschlag dazu gemacht.“ „Enttäuschend für viele Studierenden ist, dass die wichtigsten Bestandteile der BAföG-Reform, wie höhere BAföG-Sätze erst in zwei Jahren in Kraft treten werden. Bis dahin könnten in Sachsen tausende Studierenden die Förderung verlieren. Hier fordern wir die Staatsregierung auf, sich für eine Vorverlegung des Inkrafttretens einzusetzen.“ Siehe auch » Pressemitteilung 2014-239 „Studienfinanzierung unter Druck – GRÜNE fordern schnelle Reform des BAföG“ » GRÜNER Antrag „Freie BAföG-Mittel in Schulen und Hochschulen investieren: Landesprogramm Schulsozialarbeit etablieren, Hochschulen und Studentenwerke stärken“ (Drs. 6/217) Weiteres zum Thema:Amtswechsel im MDR: BÜNDNISGRÜNE wünschen Intendant Ralf Ludwig viel Erfolg 1. November 2023 Ralf Ludwig übernimmt heute das Amt des Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Er folgt auf…BÜNDNISGRÜNE begrüßen Sicherung des Marienthaler Psalters 6. Dezember 2023 Sachsens Kulturministerium hat heute bekannt gegeben, dass der Marienthaler Psalter und weitere mittelalterliche Handschriften dauerhaft…Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Wichtiger Schritt zur Modernisierung der sächsischen Hochschullandschaft 15. Mai 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute den…
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