Reform des EU-Katastrophenschutzverfahrens – GRÜNE teilen Subsidiaritätsbedenken nicht

Die Koalition von CDU und SPD hat Subsidiaritätsbedenken zu einem Beschlussvorschlag der Europäischen Komission zur Änderung des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union geltend gemacht und dem Plenum des Sächsischen Landtags einen Antrag (Drs. 12140) zur Abstimmung vorgelegt. Wir GRÜNE haben uns den Beschlussvorschlag der Kommission angesehen und festgestellt, dass wir die Subsidiaritätsbedenken und die Bedenken zur Verhältnismäßigkeit der Koalition nicht teilen.

Denn bei dem Beschlussvorschlag über ein Katastrophenschutzverfahren handelt es sich um ein ergänzendes Instrument, das etabliert werden soll, weil sich das derzeitige Verfahren eines freiwilligen Systems zur Koordinierung der Hilfsangebote auf EU-Ebene im gleichzeitigen Katastrophenfall mehrerer Mitgliedstaaten als unzureichend erwiesen hat.

Die CDU-SPD-Koalition macht zwar geltend, dass die vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission alle drei Jahre Gefährdungsabschätzungen, Risikomanagementplanungen, einschließlich Präventions- und Vorsorgemaßnahmen vorzulegen, unverhältnismäßig sei und bezweifelt die Notwendigkeit einer solchen Vorlagepflicht. Die EU-Kommission über die sächsischen Analysen und Pläne zu unterrichten, sollte allerdings kein Mehraufwand sein, sondern stellt einen erheblichen Mehrwert dar: je mehr die EU-Kommission über die sächsischen Besonderheiten im Katastrophenfall weiß, um so besser kann sie mit erforderlichen zusätzlichen Hilfen reagieren.

Die Koalitionsfraktionen kritisieren außerdem, dass die Europäische Kommission künftig über den Einsatz dieser Bewältigungskapazitäten entscheiden soll. Richtig ist, dass die Kommission künftig Kapazitätsziele festlegen würde und die Bewältigungskapazitäten bei Hilfeersuchen zur Verfügung stellt, also über den Einsatz entscheidet. Es bleibt jedoch dabei, dass die Mitgliedstaaten die Bewältigungskapazitäten, die sie für die Europäische Notfallbewältigungskapazität bereitstellen, auf freiwilliger Basis ermitteln und registrieren. Es bleibt dabei, dass die Bewältigungskapazitäten im Falle der Entsendung unter die Führung und Kontrolle der Staaten stehen, die sie zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten stellen Notfallbewältigungskapazitäten zur Verfügung, die ihnen jederzeit für nationale Zwecke zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass das Letztentscheidungsrecht der Europäischen Kommission an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft bleibt. Mit diesen Ausnahmen wird eine ausreichende Abwägung getroffen zwischen den Aufgaben der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, den EU-Katastrophenschutzmechanismus gemeinsam zu koordinieren.

Die CDU- und SPD-Fraktionen monieren darüber hinaus, dass mit dem Aufbau einer operativen Kapazitätsreserve „rescEU“ weitere Kompetenzen für gemeinsame Einsätze auf die Europäische Kommission übertragen und damit Doppelstrukturen geschaffen werden. Auch diese Bedenken teilt die GRÜNE Landtagsfraktion nicht. Die Kapazitätsreserve betrifft lediglich Kapazitäten für die Waldbrandbekämpfung aus der Luft, für Hochleistungspumpen, für Such- und Rettungsmaßnahmen im städtischen Gebiet sowie für Feldlazarette und Notfallteams. Hier von einer Übertragung von „Entscheidungs- und Durchführungskompetenzen“ zu reden, halten wir für maßlos übertrieben. Nur weil künftig zwei statt einer Hochleistungspumpe zur Verfügung stehen, haben wir noch keine unnützen, kostspieligen Doppelstrukturen geschaffen, sondern im Gegenteil – sinnvolle Vorsorge getroffen.

Das Ziel des Beschlussvorschlages ist es, die Koordinierung und Bewältigung von Katastrophenlagen in den Fällen zu verbessern und sicherzustellen, in denen die lokalen Verantwortlichen an den Rand ihrer Kapazitäten und Leistungsfähigkeit geraten. Auch Sachsen wird über kurz oder lang wieder einmal in eine solche Situation geraten und auf die Hilfe andere Bundesländer oder Mitgliedsländer der EU angewiesen sein. Damit diese Hilfe gewährleistet werden kann, ist eine Fortentwicklung und Verbesserung des Katastrophenschutzverfahrens erforderlich und verhältnismäßig. Daher hat meine Fraktion den Antrag von CDU und SPD abgelehnt.

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Beschluss 1313/2013/EU vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

Beschlussentwurf COM (2017) 772 final, zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union