Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist Enttäuschung auf ganzer Linie – Wir wollen eine Abkehr von der einseitigen Verbotskultur 9. Juni 201515. Juni 2015 Pressemitteilung 2015-195 „Der gestern veröffentlichte Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist eine Enttäuschung auf der ganzen Linie“, erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Nach jahrelangen Diskussionen und Konsultationen beschränkt sich der unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei erarbeitete Entwurf weiter ausschließlich auf Inhaltefilterung und Alterskennzeichnung. Er reicht im Grunde genommen keinen Millimeter weit über den Tellerrand der alten Rundfunkregulierung und eines rein technisch-restriktiven Ansatzes hinaus. Die Äußerung von Staatsminister Dr. Fritz Jäckel anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs, es handle sich um einen >>wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz<<, kann man daher nur als grotesk bezeichnen.“ „Zurecht kritisieren Internetaktivisten, Medienanbieter und Medienrechtler die ungelenken Versuche, die Risiken der Netzkommunikation zu begrenzen“, so Maicher weiter. „Vor allem die Verpflichtung von Social Media-Plattformbetreibern (Microbloganbieter, Soziale Netzwerke, Videoplattformen, etc.), den Nutzern eine Alterskennzeichnung ihrer Inhalte zu ermöglichen, ist rechtlich diffus und unverhältnismäßig.“ „Einzelne Fehler des Entwurfs werden nach der bis zum 8. Juli angesetzten Online-Konsultation möglicherweise korrigiert. Es wäre jedoch bedauerlich, wenn die Novelle dann ohne einen echten Fortschritt inkraft tritt. Wir GRÜNE wollen eine Abkehr von der einseitigen Verbotskultur. Mit Filterprogrammen lassen sich viele Schutzbedürfnisse, die heute auch von Heranwachsenden selbst gesehen werden, wie beispielsweise Cyber-Mobbing, verletzte Persönlichkeitsrechte und Onlineabhängigkeit, ohnehin nicht angehen. Jugendmedienschutz und Medienbildung müssen auf staatsvertraglicher Ebene zusammengedacht werden. Dazu muss die Diskussion geführt werden, wie auch von länderübergreifenden Einrichtungen und Medienanbietern Medienbildung unterstützt werden kann.“ *** 18. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge der Bundesländer (federführend ist die Sächsische Staatsregierung) Weiteres zum Thema:BÜNDNISGRÜNE bekennen sich zur Stärkung der Kulturräume und zur Weiterentwicklung des Kulturpakts im Haushalt 2023/24 23. September 2022 In dieser Woche begannen die Anhörungen mit Sachverständigen zum Doppelhaushalt 2023/24 im Sächsischen Landtag. Für…Novelle Sächsisches Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Grundlage für eine nachhaltige Transformation der Hochschullandschaft in Sachsen 21. Dezember 2022 Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) hat heute in der Kabinettspressekonferenz die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes…Anhörung Privatrundfunkgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Es braucht eine Anpassung an die Entwicklung der Verbreitungswege 16. Januar 2024 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat gestern Sachverständige…
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