Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist Enttäuschung auf ganzer Linie – Wir wollen eine Abkehr von der einseitigen Verbotskultur 9. Juni 201521. Oktober 2024 This content has been archived. It may no longer be relevantPressemitteilung 2015-195 „Der gestern veröffentlichte Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist eine Enttäuschung auf der ganzen Linie“, erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Nach jahrelangen Diskussionen und Konsultationen beschränkt sich der unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei erarbeitete Entwurf weiter ausschließlich auf Inhaltefilterung und Alterskennzeichnung. Er reicht im Grunde genommen keinen Millimeter weit über den Tellerrand der alten Rundfunkregulierung und eines rein technisch-restriktiven Ansatzes hinaus. Die Äußerung von Staatsminister Dr. Fritz Jäckel anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfs, es handle sich um einen >>wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz<<, kann man daher nur als grotesk bezeichnen.“ „Zurecht kritisieren Internetaktivisten, Medienanbieter und Medienrechtler die ungelenken Versuche, die Risiken der Netzkommunikation zu begrenzen“, so Maicher weiter. „Vor allem die Verpflichtung von Social Media-Plattformbetreibern (Microbloganbieter, Soziale Netzwerke, Videoplattformen, etc.), den Nutzern eine Alterskennzeichnung ihrer Inhalte zu ermöglichen, ist rechtlich diffus und unverhältnismäßig.“ „Einzelne Fehler des Entwurfs werden nach der bis zum 8. Juli angesetzten Online-Konsultation möglicherweise korrigiert. Es wäre jedoch bedauerlich, wenn die Novelle dann ohne einen echten Fortschritt inkraft tritt. Wir GRÜNE wollen eine Abkehr von der einseitigen Verbotskultur. Mit Filterprogrammen lassen sich viele Schutzbedürfnisse, die heute auch von Heranwachsenden selbst gesehen werden, wie beispielsweise Cyber-Mobbing, verletzte Persönlichkeitsrechte und Onlineabhängigkeit, ohnehin nicht angehen. Jugendmedienschutz und Medienbildung müssen auf staatsvertraglicher Ebene zusammengedacht werden. Dazu muss die Diskussion geführt werden, wie auch von länderübergreifenden Einrichtungen und Medienanbietern Medienbildung unterstützt werden kann.“ *** 18. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge der Bundesländer (federführend ist die Sächsische Staatsregierung) Weiteres zum Thema:Direktverbindung zwischen Südvorstadt und Leutzsch stärkt den Westen der Stadt 25. November 2024 Gemeinsame Pressemitteilung mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtrat Leipzig und dem bündnisgrünen Mitglied…Anhörung Privatrundfunkgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Es braucht eine Anpassung an die Entwicklung der Verbreitungswege 16. Januar 2024 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat gestern Sachverständige…BÜNDNISGRÜNE unterstützen Forderungen nach einem TVStud 7. Dezember 2023 Zu den aktuellen Tarifverhandlungen und den damit verbundenen Diskussionen um einen Tarifvertrag für studentische Mitarbeitende…
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