Modern, sozial und wissenschaftsfreundlich: GRÜNE stellen Hochschulgesetz zur Abstimmung

Pressemitteilung 298/2018
Datum: 05.11.18

Dresden. Am Mittwoch, 7.11., steht der GRÜNE Hochschulgesetzentwurf im Landtag zur Abstimmung (TOP 7).

„Wir müssen Sachsens Hochschulgesetz auf den Stand der Zeit bringen. In seiner jetzigen Form hat es sich in vielen Punkten nicht bewährt. Es hängt der Hochschulrealität um Jahre hinterher und untergräbt die Freiheit der Hochschulen“, erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„Unser Gesetzentwurf entstaubt das Hochschulsystem grundlegend. Wir machen die demokratischen Gremien zu den zentralen Entscheidungsstellen und sorgen zum ersten Mal überhaupt dafür, dass alle Mitgliedergruppen gleichstark vertreten sind. Gleichzeitig geben wir den sächsischen Hochschulen mehr Autonomie und setzen auf das Prinzip ‚Augenhöhe statt staatlicher Bevormundung‘.“

„Fachhochschulen sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und keine Hochschulen zweiter Klasse. Wir schlagen völlig neue Wege vor und wollen ihnen ein eigenes Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche schaffen. Die Diskriminierung von Nachwuchsforscherinnen und -forschern an den HAW bei der Landesstipendienvergabe soll laut unserem Gesetzentwurf der Vergangenheit angehören“, erläutert die Abgeordnete.

„Wir wollen die Arbeit in der Wissenschaft zum Traumjob machen. Das ist dringend notwendig, denn heute wird zum großen Teil auf Grundlage befristeter bzw. sehr kurz befristeter Arbeitsverträge geforscht. Mit der Abschaffung der Lehrstuhlgebundenheit sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler unabhängiger vom Gutdünken der jeweiligen Professorinnen und Professoren arbeiten und forschen können. Zudem wäre es laut dem Gesetzentwurf zum ersten Mal in Sachsen möglich, dass Drittmittelstellen nicht mehr befristet sein müssen. Arbeitsverträge sollen eine Mindestvertragslaufzeit erhalten. Forschen und Planbarkeit dürfen nicht länger ein Widerspruch sein.“

„Das umfassende Gesetzeswerk ist nicht hinter verschlossenen Landtagstüren entstanden. Wir haben alle Vorschläge mit verschiedenen Hochschulakteurinnen und -akteuren intensiv diskutiert und ihre Anregungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. So hat der Landtag die Chance, ein Gesetz zu verabschieden, das sowohl auf der Höhe der Zeit, als auch praxistauglich ist. Damit bereiten wir den Weg für starke, demokratische Hochschulen, an denen erfolgreich studiert und geforscht, Vielfalt gelebt und gut gearbeitet werden kann“, betont Maicher.

>> Der GRÜNE Gesetzentwurf: „Gesetz zur Reform des sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 6/13676):
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/6_Drs_13676_0_1_1_.pdf

>> Zusammenfassung des GRÜNEN Hochschulgesetzes:
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionen_und_Beschluesse/EP_Hochschulfreiheitsgesetz_2018-06.pdf (Juni 2018)

>> Synopse mit GRÜNEN Änderungen am bestehenden ‚Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen‘ (Juni 2018)
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/Synopse_Hochschulfreiheitsgesetz_mit_Begruendung_13_06_2018.pdf

>> Das Gutachten des Juristischen Dienstes zur Verfassungskonformität des Sächsischen Hochschulgesetzes finden Sie hier:
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/Rechtsgutachten_Juristischer_Dienst_Mai_2016.pdf