Hochschul-Zuschussvereinbarung − Für eine Jubelveranstaltung gibt es keinen Anlass 19. Dezember 201621. Oktober 2024 This content has been archived. It may no longer be relevantPressemitteilung 2016-368 Dresden. Zur heutigen Unterzeichnung der Vereinbarung über Zuschüsse an die sächsischen Hochschulen erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Für eine Jubelveranstaltung gibt es keinen Anlass. Zwar ist es positiv, dass die Hochschulen in Sachsen endlich für die nächsten acht Jahre von Haushaltskürzungen und Stellensperren ausgespart werden sollen. Allerdings ist diese Planungssicherheit teuer erkauft: die Hochschulen müssen sich verpflichten, ab dem Jahr 2021 »geeignete Schritte« zu unternehmen, um die Studierendenzahlen zu kürzen und damit die Axt an ihr Kerngeschäft – die Ausbildung junger Menschen – zu legen.“ „Die Hochschulen hatten gar keine andere Wahl als dem Hochschulentwicklungsplan 2025 zuzustimmen – sonst hätten sie weitere 754 Stellen abbauen müssen. Zudem erhalten sie weiterhin nicht die früheren, sächsischen BAföG-Mittel in Höhe von ca. 56 Mio. Euro pro Jahr direkt. Eigentlich gedacht für eine Verbesserung der Grundfinanzierung und Daueraufgaben der Hochschulen, werden sie jetzt nur »im Hochschulbereich, einschließlich Hochschulbau« eingesetzt. Das hat bisher nicht wirklich funktioniert, im noch laufenden Haushalt ist bis Mitte 2016 über die Hälfte des Geldes liegen geblieben. Ich fordere dagegen, diese Gelder den Hochschulen direkt in ihre Grundbudgets zu geben und für Daueraufgaben einzusetzen – nicht für Beton.“ „Das Argument der Staatsregierung, den Hochschulen allein wegen der »Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruchs« den Abbau auf sachsenweit insgesamt 95.000 Studenten vorzuschreiben, ist eine reine Schutzbehauptung. Die Qualität der Lehre hat weniger etwas mit Studierendenzahlen zu tun, als mit der Ausstattung der Hochschulen. Eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen ist deutlich wirkungsvoller für die Qualität als eine mutwillige Studierendenzahlabsenkung, für die keine Notwendigkeit besteht. Besonders weil die Hochschulen gleichzeitig mehr Studierende im Lehramt und im juristischen Bereich ausbilden sollen, stellt sich die Frage, in welchen anderen Fächern sie sparen sollen. Bei der Psychologie in Chemnitz konnte man schon mal einen Vorgeschmack bekommen, auf das, was auf die Hochschulen zukommt: dort hätten um ein Haar nicht mehr genügend Masterplätze für die Bachelorstudierenden zur Verfügung gestanden. Die TU Chemnitz hat sehr deutlich gemacht, dass diese Entscheidung unmittelbar mit dem staatlich verordneten Studierendenrückgang zusammengehangen hat.“ „Eine Reduzierung von 11.000 Studierenden in Sachsen im Jahr 2025 im Vergleich zum heutigen Stand ist in jedem Fall drastisch. Auch Sachsen ist dringend darauf angewiesen ist, ausreichend hochqualifizierten Nachwuchs auszubilden. Dass die Zielzahlen bei den Studierendenzahlen für die einzelnen Hochschulen einen Korridor von Plus/Minus zehn Prozent vorsehen, kann die Folgen dieser politischen Fehlentscheidung auch nicht wettmachen.“ Weiteres zum Thema:Novelle Sächsisches Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Grundlage für eine nachhaltige Transformation der Hochschullandschaft in Sachsen 21. Dezember 2022 Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) hat heute in der Kabinettspressekonferenz die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes…Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen 6. März 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige…Doppelhaushalt 2023/24 – BÜNDNISGRÜNE Schwerpunkte in den Bereichen Hochschule und Forschung 21. November 2022 In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus wurde über…
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