GRÜNES Hochschulgesetz − Wir demokratisieren damit die Hochschulen grundlegend und räumen ihnen mehr Freiheiten ein

Presse − Landtagsreden
Datum: 07.11.2018

„Gesetz zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“, 2. Lesung

Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE, Drs 6/13676, 7. November, TOP 7

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist allen klar, das Hochschulfreiheitsgesetz braucht eine Reform. Viele Regelungen sind so unbestimmt, dass sie in der Praxis zu willkürlichen Entscheidungen führen. Andere untergraben die Freiheit der Hochschulen. Und es gibt welche, die sind verdächtig verfassungswidrig zu sein.

Das sind alles keine neuen Erkenntnisse, die Probleme sind seit Jahren bekannt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unsere bündnisgrüne Lösung:

Wir demokratisieren damit die Hochschulen grundlegend und räumen ihnen mehr Freiheiten ein. Senat und Fakultätsrat werden zu den zentralen Entscheidungsgremien, so wie das auch das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Alle maßgeblichen Entscheidungen sollen dort – im gewählten Gremium – getroffen werden. Zum Beispiel die Vergabe von Geldern – von denen alle Mitgliedergruppen gleich betroffen sind. Deshalb ist es logisch, das alle Mitgliedergruppen in den Gremien auch zu gleicher Zahl vertreten sind.

Wir respektieren natürlich den besonderen Schutz, den das Grundgesetz der Freiheit von Forschung und Lehre beimisst. Und deswegen sollen in diesen Fragen auch die Hochschullehrenden das letzte Wort behalten. Ansonsten soll aber in Zukunft das Prinzip Gleichwertigkeit gelten – zum ersten Mal in der Geschichte sächsischer Hochschulgesetze.

Es gibt weitere Premieren: Gänzlich neu ist die Rolle der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Sachsen. Wir GRÜNE machen sie gesetzlich zu dem, was sie schon lange sind: leistungsfähige Forschungsanstalten. Seit Jahren promovieren Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen an Fachhochschulen. Und trotzdem müssen sie bei jeder Promotionen der Form halber eine Universität mit im Boot haben. Ich bin überzeugt, dass es Zeit für ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen ist. Da hat uns die Anhörung auch noch einmal recht gegeben. Für den Rektor der Hochschule Mittweida war das Promotionsrecht für HAW ja quasi nur noch eine Frage der Zeit! Und dazu gehört dann auch, dass Promovierende der HAW nicht länger von Landesstipendien ausgeschlossen werden.

Die Beseitigung von Ungleichheit ist ein zentrales Thema im GRÜNEN Gesetzentwurf. Wer sich beispielsweise die Entwicklung des Frauenanteils in der Wissenschaft anschaut, muss geradezu zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass sich strukturell etwas ändern muss. Deshalb wird die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten aufgewertet. Sie erhalten einen verbindlichen Anspruch auf Freistellung und Mittel für ihre Arbeit. Das Vetorecht, das wir für sie in Senat und Fakultätsrat vorsehen und ihr neu eingeführtes Stimmrecht in den Berufungskommissionen werden mehr gleichstellungsfördernde Wirkung entfalten, als alle gut gemeinten Appelle zusammen.

Selbstverständlich haben wir auch die Studierenden im Blick. Zukünftig soll es den rechtlich verbindlichen Anspruch geben, während eines Studiums von Vollzeitstudium zu Teilzeitstudium und wieder zurück zu wechseln, je nachdem, wie es zum jeweiligen Lebensmodell am besten passt. Denn oft müssen Kinderbetreuung, Nebenjob oder andere Verpflichtungen mit dem Studium vereinbart werden können.

Die Langzeitstudiengebühren, die im schlimmsten Fall einen Studienabbruch kurz vor dem Abschluss erzwingen, entfallen bei uns ersatzlos. Das gleiche gilt für die heute vom Gesetz gedeckte Unart, dass eine normale ärztliche Krankschreibung nicht für einen Prüfungsrücktritt anerkannt wird. Und natürlich stärken wir die Interessenvertretung der Studierenden wieder und stellen das Solidarsystem bei der verfassten Studierendenschaft wieder her.

In der Anhörung haben wir viel Zuspruch für unser Gesetz erhalten. Auf besonders positives Echo sind die Vorhaben für den sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchs gestoßen. Problematische Befristungszahlen von 90% und kurze Monatsarbeitsverträge sollen durch Mindestvertragslaufzeiten und die Streichung des Befristungszwanges bei Drittmitteln geändert werden.

Wissenschaftliches Personal wollen wir GRÜNE aus ihrer enormen Abhängigkeit zu einzelnen Professorinnen und Professoren lösen. Nach unserer Vorstellung sollen sie stattdessen bei Fakultäten oder Instituten angestellt werden. Forschen und persönliche Planungssicherheit dürfen nicht länger im Widerspruch stehen.

Ich kann in der Kürze der Zeit nicht auf alle Änderungen eingehen aber einen Punkt möchte ich abschließend noch ansprechen, besonders weil sie immer wieder kontrovers diskutiert werden – die Hochschulräte. Externe Beratung der Hochschulen halten wir nach wie vor für sehr sinnvoll und wollen die Hochschulräte deshalb auch als wichtigen Impulsgeber erhalten. Aber Entscheidungen in ihren eigenen Anliegen sollen die Hochschulen künftig wieder ausschließlich in ihren Gremien treffen dürfen.

Vielen Dank.

>> Der Gesetzentwurf im Wortlaut (Drs 6/13676): https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/6_Drs_13676_0_1_1_.pdf