Wir legen einen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Hochschulgesetz vor, das auch Fehler der Vergangenheit repariert

Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE:
„Gesetz zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs. 6/13676)
75. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. Juni, TOP 7

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 26. April dieses Jahres stellte Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) in einem Interview klar, dass es in dieser Legislatur keine Novelle des Hochschulgesetzes geben wird. Dabei weiß nicht nur die Ministerin, sondern auch die Wissenschaftspolitiker und -politikerinnen der Koalition, dass gerade bei diesem Gesetz dringender Überarbeitungsbedarf besteht.

Da ist zum Einen die rechtliche Seite: nachdem die letzte große Novelle im Jahr 2012 gegen massive Proteste von Hochschulleitungen und Studierenden durchs Parlament gepeitscht wurde, dauerte es nicht lange bis erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aufkamen.

Mehrere Gutachten des juristischen Dienstes haben das in der Folge bekräftigt. Dazu kommen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu Hochschulgesetzen in anderen Bundesländern. Diese können nicht ignoriert werden, da sich ähnliche Regelungen auch im sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wiederfinden. Zum Beispiel das Wahlverfahren von Hochschulleitungen und das Recht auf Mitbestimmung der Hochschulgremien.

Die andere Seite sind die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis. Ich verweise da nur auf die Verwerfungen bei den Hochschulleitungswahlen an der Universität Leipzig. Solche Gremienauseinandersetzungen können einer Hochschule insgesamt schaden.

Genannt sei auch die fehlende Planungssicherheit für die Studierendenschaften, seit das Solidarsystem aufgekündigt wurde.

Aber das Gesetz entfaltet auch dort eine nachteilige Wirkung, wo es Regelungen offen gelassen hat. Das zeigt sich besonders deutlich bei den Arbeitsverhältnissen des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Während der Freistaat eine Personaloffensive für den öffentlichen Dienst ankündigt, existieren im Hochschulgesetz noch nicht einmal Mindestvertragslaufzeiten für die Arbeitsverträge. Und wenn die Entlohnung der Lehrbeauftragten tatsächlich „angemessen“ wäre – wie es das Gesetz vorschreibt – würden sie mehr erhalten, als zum Teil nur 15,20 Euro brutto pro Stunde.

Das sind nur einige Punkte, die zeigen wie es im Hochschulgesetz knirscht. Eine verantwortungsvolle Staatsregierung würde es sich zur Aufgabe machen ein verfassungsrechtlich bedenkliches und inhaltlich überholtes Gesetz schleunigst zu korrigieren. Aber das Gegenteil ist in Sachsen der Fall. Still ruht der See.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das machen wir nicht mit. Wir legen heute einen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Hochschulgesetz vor, das nebenbei auch noch die Fehler der Vergangenheit repariert.

Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Gesetzentwurf nicht im verschlossenen Landtagsbüro erarbeitet. Wir haben unsere Ideen und Vorschläge zuerst an allen Hochschulstandorten mit Hochschulleitungen, Studierenden, Mitarbeitervertretungen und Beauftragten diskutiert und deren Anregungen an vielen Stellen aufgenommen.

Das Ergebnis dieses offenen Beteiligungsprozesses ist der vorliegende Gesetzentwurf.

Für uns ist die Hochschulfreiheit keine schöne Floskel, sondern eine Notwendigkeit für wissenschaftlichen Erfolg und herausragende Lehre. Das bedeutet vor allem Freiheit von staatlicher Einmischung. Die Zielvereinbarungen, die der Freistaat mit den Hochschulen schließt, sollen künftig auf Augenhöhe ausgehandelt werden, ohne dass das Ministerium damit drohen kann, bei Widerstand die Vereinbarung einfach alleine zu bestimmen.

Externe Beratung der Hochschulen halten wir für sinnvoll und wollen die Hochschulräte deshalb auch als wichtigen Impulsgeber erhalten. Aber Entscheidungen in ihren eigenen Anliegen sollen die Hochschulen künftig wieder ausschließlich in ihren demokratisch legitimierten Gremien treffen dürfen.

Damit komme ich zu den Entscheidungsorganen der Hochschulen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass maßgebliche Entscheidungen, wie die Mittelverwendung oder die Einrichtung von Studiengängen nicht der Mitbestimmung entzogen bleiben darf. Das vollziehen wir in unserem Gesetzentwurf nach.

Ich bin davon überzeugt, dass Entscheidungen, die auf breiter demokratischer Grundlage getroffen werden, nicht nur ausgewogener sind, sondern auch auf eine größere Akzeptanz in der Hochschule stoßen. Das gilt umso mehr, wenn Hochschullehrende, Studierende und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter gleichberechtigt in diesen Gremien vertreten sind. Deshalb wollen wir die Gremien in Zukunft paritätisch besetzen. Aber in Fragen von Forschung und Lehre behalten die Hochschullehrerinnen und -lehrer das letzte Wort, wie es das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verlangt.

Der wissenschaftliche Nachwuchs wird besser gestellt.
Wenn unser Gesetz in Kraft tritt, wird es an jeder Hochschule Personalentwicklungskonzepte geben und damit endlich Planbarkeit in die Karrierewege gebracht. Bei den Arbeitsverträgen führen wir Mindestvertragslaufzeiten ein, damit sich die Arbeit in der Wissenschaft und vernünftige Arbeitsbedingungen nicht länger ausschließen. Arbeitsverträge bei Drittmittelprojekten müssen nicht mehr per Gesetz befristet sein und wenn sie doch befristet werden, haben sie eine Laufzeit bis zum Ende des Projektes. Außerdem wollen wir die oftmals nachteilige Abhängigkeit der Jungwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler von den Professuren abbauen. Die Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem Hochschullehrer werden von der Regel zur Ausnahme.

Bei den Lehrbeauftragten wollen wir deren Entlohnung an die Vergütung der angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen und ihnen den Angehörigenstatus verleihen. Damit würde ihnen zum Beispiel auch die Teilnahme an Hochschulwahlen offenstehen.

Selbstverständlich haben wir auch die Studierenden im Blick. Wir beseitigen die Hindernisse, die heute den Erfolg des Studiums gefährden. Die Langzeitstudiengebühren entfallen ersatzlos.

Die praktizierte Unart, dass eine normale ärztliche Krankschreibung nicht für einen Prüfungsrücktritt anerkannt wird, beenden wir.

Außerdem wird es rechtlichen Anspruch auf Teilzeitstudium geben. Und die Beurlaubungsgründe für eine zeitweilige Unterbrechung des Studiums werden ausgeweitet. Die Qualität des Studiums wird durch eine verbindliche Akkreditierungspflicht gesichert.

Wir führen das Solidarsystem bei der verfassten Studierendenschaft wieder ein, damit es ein starke und wirksame Interessenvertretung der Studierenden gibt.

Was die Gleichberechtigung von Männern und Frauen anbelangt, besteht an den Hochschulen noch deutlich Luft nach oben. Das wird niemand bestreiten. Umso wichtiger sind die Gleichstellungsbeauftragten, die wir in unserem Gesetz stärken.

Sie erhalten einen verbindlichen Anspruch auf Freistellung und Mittel für ihre Arbeit. In den Berufungskommissionen und im Senat erhalten sie eine Stimme.

Auch die neu im Gesetz geschaffenen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, sind in allen Gremien vertreten mit beratender Stimme und Antragsrecht zu allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen.

Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Sachsen haben sich zu leistungsfähigen Forschungszentren entwickelt. Es wird Zeit, dass diese herausragende Forschungsleistung mit einem eigenen partiellen Promotionsrecht gewürdigt wird. Wir sehen vor, dass dieses zunächst zeitlich befristet vergeben, und nach einer Bewährungsphase verstetigt wird. Den Promovierenden an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden wir den Zugang zu den Landesstipendien eröffnen und damit eine seit Jahren bestehende Ungerechtigkeit beseitigen.

Auf viele weitere Neuerungen im Gesetz z.B. für Promovierendenräte, kann ich jetzt nicht mehr eingehen, freue mich aber auf den konstruktiven Austausch im Ausschuss.

Vielen Dank.