Gesetz zur Erleichterung von Hochschulzulassungen: Verbesserungsvorschläge der Sachverständigen finden keinen Niederschlag im Gesetzentwurf

92. Sitzung, TOP 12, 22.04.2019
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/SPD: „Gesetz zur Erleichterung der Hochschulzulassung zur Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Drs 6/17121)“

– es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt mehrere Ziele. Sie wollen die Fälle, in denen Vorabquoten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen greifen, ausweiten. Unter anderem sollen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in einem Olympiakader über diesen Weg einen Studienplatz erhalten können. Des Weiteren sollen praktische Vorerfahrungen an einer Schule bei der Zulassung zu einem Lehramtsstudium stärker berücksichtigt werden. Und letztlich soll die Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag geklärt werden.

Ich fange einmal von hinten an; die Klärung, welche Ministerien für die Rechtsverordnungen zuständig sein sollen, ist aus unserer Sicht unstrittig.

Was die Profilquote für den Spitzensport angeht, ist das in einer Anhörung zu einem ähnlichen Antrag von den Sachverständigen positiv beurteilt wurden. Auch aktive Leistungssportlerinnen und Sportler wollen oder müssen parallel zu ihrem aktiven Spitzensport studieren. Ohne Top Abitur kann es schnell schwer werden in einen zulassungsbeschränkten Studiengang am Wunschort, also in der Nähe der Trainingseinrichtungen, zu kommen.

Da kann eine Quote helfen, zumal wir in Sachsen nur über einen sehr überschaubaren Personenkreis sprechen.

Zum letzten Punkt:
Dass praktische Vorerfahrungen bei der Aufnahme eines Lehramtsstudiums sehr sinnvoll sind und daher bei der Zulassung zum Studium stärker berücksichtigt werden sollten, ist nachvollziehbar und sinnvoll.

Auch die Sachverständigen haben das so gesehen.

Was aber nicht so eindeutig befürwortet wurde, ist die starre Fokussierung auf das FSJ Pädagogik oder die praktische Erfahrung an einer Schule.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf halten sie an dieser engen Fokussierung fest. Es geht ihnen um eine sechsmonatige, ganztägige praktische Tätigkeit an einer Schule. Sie meinen damit hauptsächlich das FSJ Pädagogik.

In der Anhörung ist ziemlich klar geworden, dass wenn man die Teilnahme an solchen Programmen zu einem bevorzugten Kriterium macht, es in diesen Programmen auch genügend Plätze geben muss, damit die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Die Plätze im FSJ Pädagogik sind zwar zum nächsten Schuljahr aufgestockt worden aber auch dann sind es nur 200.

Es ist schade, dass die Verbesserungsvorschläge aus der Sachverständigenanhörung keinen Niederschlag in Ihrem Gesetzentwurf gefunden haben.

Nichtsdestotrotz sehen wir bei Ihrem Gesetzentwurf das halbvolle Glas und werden zustimmen.

Vielen Dank.