Gestern fand vor dem Sächsischen Landtag erneut eine Kundgebung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen von freien Schulen in Sachsen statt. Sie forderten Gleichberechtigung mit Schulen in öffentlicher Trägerschaft und eine auskömmliche Finanzierung. Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft soll in einer neuen Fassung zum 01.08.2015 in Kraft treten. Die GRÜNE-Fraktion zeigte sich beeindruckt von dem großen Zuspruch und Engagement für „Gute Schulen für alle“.
Insbesondere in zwei Fällen ist der Koalition zu wünschen, ihren Starrsinn zu durchbrechen und Änderungen am Gesetzentwurf der Staatsregierung vorzunehmen. Dazu zählt die rückwirkende Erstattung der Auslagen für das vierte Jahr der Wartefrist, das ohne staatliche Finanzhilfe als eindeutig verfassungswidrig eingestuft wurde. Außerdem muss die Gesetzesnovelle genutzt werden, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zu stärken. Selbstorganisation, das zeigte die Demo eindrucksvoll, kann viel bewegen, ersetzt aber nicht die gesetzliche Legitimierung dieser Gremien und deren Einbindung in Gesetzgebungsverfahren.
Außerdem schafft das Gesetz bisher keinen ausreichenden Ausgleich, wenn Schulen in freier Trägerschaft auf Schulgeld verzichten. Der Gesetzentwurf bleibt den Nachweis für die proklamierte „Auskömmlichkeit“ der staatlichen Finanzhilfe schuldig. Dass die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen systematisch schlechter bezahlt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, ist untragbar.
Als GRÜNE-Fraktion werden wir daher unseren Druck weiter aufrecht erhalten. Noch sind Änderungen am Gesetz möglich. Es soll im Juni in den Ausschüssen und im Juli im Plenum beschlossen werden.
Grünes Eckpunktepapier „Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft!“