Entscheidung zum Kulturraumgesetz – CDU und SPD bleiben bei unzulänglicher Novellierung

In der Sitzung des Kulturausschusses des Sächsischen Landtages am 26. Februar haben die Fraktionen von CDU und SPD ihren Novellierungsentwurf zum Kulturraumgesetz (Drs 6/11267) durchgesetzt. Grüne Verbesserungsvorschläge, wie sie auch von Kulturexperten und Kulturschaffenden immer wieder angemahnt wurden, haben sie dabei ignoriert.

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen ist weit von einer notwendigen Stärkung und Erneuerung der Kultur in Sachsen entfernt. Gegenüber zahlreichen Verbesserungsvorschlägen in der Anhörung im Januar zeigen sie sich nicht zum Einlenken bereit. Die Erfolgsgeschichte des Sächsischen Kulturraumgesetzes wird aber nur fortgesetzt, wenn es zu einem deutlichen Mittelaufwuchs kommt. Nur eine spürbare Steigerung der Kulturausgaben eröffnet den notwendigen Spielraum, mit der künftigen Kostenentwicklung bei Theatern, Museen, Bibliotheken und in der Soziokultur umzugehen. CDU und SPD schreiben nur den Betrag fest, der aktuell im Staatshaushalt steht.

Die Dynamisierung der Mittel wurde immer wieder von Experten eingefordert. Die Koalitionsfraktionen wollen dem durch einen Bericht zur Umsetzung des Gesetzes alle vier Jahre entgegenkommen. Ohne eine verbindliche Regelung zur Überprüfung der Finanzierung bleibt aber letztlich alles beim Alten.
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hat einen Änderungsantrag zum Koalitionsentwurf auf Basis unseres im Jahr 2015 vorgelegten Beschlusses eingebracht. Danach wollen wir zusätzliche 10 Millionen Euro in die Kulturräume geben und die im Jahr 2011 festgeschriebene Finanzierung der Landesbühnen aus Kulturraummitteln rückgängig machen. So sollen die Kulturräume in die Lage versetzt werden, sowohl ihre vielfältigen Angebote zu erhalten als auch bürgerschaftliche Initiativen und das Erproben neuer Konzepte, die Beteiligung, Vernetzung und Beratung von kulturell Engagierten zu unterstützen. Alle 4 Jahre soll die Staatsregierung einen Bericht vorlegen, der sich auf eine belastbare Datengrundlage zur Entwicklung der Angebote, des Förderbedarfs und der Unterstützung neu entstehender bürgerschaftlicher Initiativen stützt. Erst das wäre eine Grundlage für den Landtag, um über die weitere Finanzierung zu entscheiden.

Die Staatsregierung soll darüber hinaus die Diskussion über die Weiterentwicklung der Kultur in Sachsen aktiver unterstützen. Hier geht es um die organisatorische und kulturelle Erneuerung, das Erproben neuer Instrumente zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, noch nicht etablierter Initiativen und neuer kultureller Beteiligungsformen. Ein regelmäßiger Austausch der Kulturbeiräte ist ein wichtiges Ziel, um die Durchlässigkeit der Gremien zu erhöhen und neue Akteure zu Wort kommen zu lassen. Wir fordern hier, das mindestens Viertel der Beiräte alle vier Jahre neu besetzt wird. Um die Förderentscheidungen demokratischer zu gestalten und inhaltliche Diskussionen anzuregen, wollen wir zusätzlich zu den Landräten vier Abgeordnete aus den Kreistagen in den Kulturkonvent wählen lassen.

>> GRÜNER Änderungsantrag zu ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes‘
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/AEAntr_AWHKM_zur_Drs_6-11267_KulturraumG_GRUENE.pdf

>> Gesetzentwurf der CDU- und der SPD-Fraktion ‚Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes‘ (Drs 6/11267) vom 14.11.2017
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11267&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined

>> Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag (2015) ‚Kulturraumgesetz weiterentwickeln – Kulturelle Infrastruktur und Erneuerung stärken‘
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/Beschluss_Kulturraumgesetz_2015-08-27.pdf