Ene, mene, muh – und raus bist Du!

Aktueller Aufwind
Aktueller Aufwind

Das Bundesverfassungsgericht hat bis zum Jahresende eine Neuregelung der so genannten Hartz IV-Leistungen gefordert, denn die aktuelle Berechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist nach Auffassung des höchsten bundesdeutschen Gerichtes intransparent und willkürlich. Kinder werden als anteilige Erwachsene berechnet, Bildungsausgaben und erhöhter Bedarf bei Kleidung bleiben unberücksichtigt. Kinder sind aber keine halben Erwachsenen! Und von 3,42 Euro am Tag ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung nicht zu finanzieren.  Soweit des Urteil…

Den gesamten Artikel gibt es hier im AUFWIND – der Mitgliederzeitung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen.