Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht

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Heute ist der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen, der daran erinnert, dass jede Form von Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet werden muss. Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Das muss umgesetzt werden. Deshalb ist auch der Freistaat in Verantwortung, einen bedarfsgerechten Gewaltschutz und entsprechende Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer von häuslicher Gewalt ausreichend und verlässlich finanziell zu unterstützen. Davon kann in Sachsen aber keine Rede sein.

Die Staatsregierung muss diejenigen unterstützen, die Frauen diesen Schutz geben. Wir brauchen eine stabile und ausreichende Finanzierung  im kommenden Doppelhaushalt. Außerdem muss das Geld auch unkompliziert dort ankommt wo es hingehört – in die konkreten Angebote.

Personeller und finanzieller Druck behindert notwendige Schutzangebote für von gewaltbedrohte Frauen. Fast 80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind in Sachsen Frauen. Immer mehr Fälle häuslicher Gewalt werden laut sächsischer Polizei erfasst. Wirksamen und niedrigschwelligen Schutz gibt es aber nur dort, wo Frauen ein Hilfsangebot vor Ort haben. Wer keine Anlaufstelle im Umfeld kennt, wird allein gelassen. Solange diese Hilfsangebote zu den freiwilligen Aufgaben der Kommunen gehören, bleibt ihre Finanzierung ein stetiger Kampf, der immer öfter mit Schließung oder personelle Abspeckung der Frauenhäuser und Beratungsstellen endet. Aber die persönliche Hilfe für die gewaltbedrohte Frau darf nicht davon abhängen, ob sie zufällig in der richtigen Stadt wohnt.

Die Einführung des bundesweiten Hilfetelefons ab 2013 ist eine sehr gute Sache. Kostenlose Erstberatung und Informationen zu Hilfemöglichkeiten zu jeglicher Form von gewalt gegen Frauen werden damit deutschlandweit angeboten. Frauen können sich über Unterstützungsangebote in ihrer Region informieren oder werden an diese weitervermittelt. Das Angebot wird aber zur Farce, wenn die letzten Schutzangebote vor Ort abgebaut werden und die Türen geschlossen sind. Wer keine Anlaufstelle im Umfeld kennt, wird allein gelassen.

Die GRÜNEN fordern seit langem, dass ein bedarfsgerechtes Angebot von Schutz- und Beratungsangebote für betroffene Frauen und Kinder staatliche Pflichtaufgabe werden muss. Denn Notwendige Hilfsangebote dürfen nicht vom Entscheidungswillen einzelner Landräte oder Gemeindevertreter abhängen. Schutz muss unabhängig und sicher gewährleistet werden.

Aktuelle Zahlen der Polizei Sachsen zur Entwicklung häuslicher Gewalt gibt es hier.