Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das „Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag“ (Drs 7/11327) verabschiedet. Dieser enthält neue Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die Präzisierung des Auftrags, die flexiblere Nutzung und stärkere digitale Ausrichtung von Verbreitungswegen sowie erweiterte Aufgaben der Aufsichtsgremien.
Medien
Medien nehmen eine wichtige Funktion im demokratischen System ein. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das es auch hier in Sachsen zu wahren und zu verteidigen gilt. Dafür setze ich mich ein.