Professorinnen und Professoren, die nach der Friedlichen Revolution zu Professorinnen und Professoren an sächsischen Hochschulen berufen wurden und damals die Altersgrenze für die Verbeamtung überschritten hatten wurden im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sie erhalten heute weniger Rente als pensionierte verbeamtete ProfessorInnen und als DDR-ProfessorInnen, die aufgrund ihrer DDR-Vergangenheit nicht im Hochschuldienst verbleiben konnten. Das ist ungerecht.
Hochschule und Wissenschaft
Eine freie und unabhängige Wissenschaft ist unverzichtbar für unsere Demokratie. Dafür braucht es gute Bedingungen für Studierende, Lehrende und Forschende in Sachsen.