Beschlossene Erhöhung der Landesstipendien wird seit 15 Monaten von der Staatsregierung verschleppt 27. März 2018 Pressemitteilung | 26.03.18 Dresden. Die Empfängerinnen und Empfänger von Landesstipendien müssen auch weiterhin auf die Erhöhung ihrer im Dezember 2016 beschlossenen Förderung warten. Das geht aus der Antwort von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor. „Es ist für mich völlig inakzeptabel, dass das Wissenschafts- und das Finanzministerium es in 15 Monaten nicht geschafft haben, die sächsische Landesstipendienverordnung zu überarbeiten“, kritisiert Maicher. „Der sächsische Landtag hat im Dezember 2016 beschlossen, den Grundbetrag des Landesstipendiums ab Oktober 2017 von 895 Euro pro Monat auf 1.350 Euro pro Monat anzuheben. Im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 wurden die Gelder eingestellt.“ „Seit einem halben Jahr könnten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Förderung beziehen, von der man auch leben kann. Aber die Behäbigkeit der Staatsregierung macht ihnen einen Strich durch die Rechnung. Somit hat sich bei der Höhe der Landesstipendien in Sachsen seit mittlerweile 17 Jahren überhaupt nichts bewegt.“ „Für Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) scheint die Lebenssituation der Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen keine Priorität zu haben. Sonst hätte sie die Überarbeitung der Landesstipendienverordnung mit mehr Nachdruck vorangetrieben“, erklärt Maicher. „Vergleichbare Stipendienprogramme für Doktorandinnen und Doktoranden, wie etwa das der der Studienstiftung des deutschen Volkes oder der Heinrich-Böll-Stiftung, belaufen sich bereits auf 1.350 Euro. Es wäre höchste Zeit, dass der Freistaat gleichzieht.“ „Die Arbeitsverweigerung von Wissenschafts- und Finanzministerium darf nicht auf Kosten der Stipendiaten gehen. Der vom Gesetzgeber beschlossene Doppelhaushalt ist keine Handlungsempfehlung, er ist Gesetz. Die Erhöhung steht den Geförderten zu und muss ihnen in vollem Umfang zugutekommen. Und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2017“, fordert die Abgeordnete. » Antwort von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) ‚Landesstipendien des Freistaates Sachsen – Nachfrage zu Drs 6/9912‘ (Drs 6/12445) Hintergrund: Das Landesstipendium in Sachsen wurde letztmalig im Jahr 2001 erhöht und beträgt seitdem unverändert 895 Euro. Die GRÜNE-Fraktion hatte bereits im März 2016 einen eigenen Antrag vorgelegt, wie die sächsischen Landesstipendien auf die Höhe der Zeit gebracht werden können. Im Antrag wurde eine Erhöhung des Stipendiums und eine regelmäßige Anpassung an die Lohnentwicklung im Freistaat gefordert. Außerdem sollen auch Promovierende an Fachhochschulen für das Stipendium in Frage kommen. Das alles hatte die CDU/SPD-Koalition damals abgelehnt. Wenigstens konnten sie sich aber im Dezember 2016 dazu durchringen, der GRÜNEN Forderung zu folgen, die Gelder für eine Erhöhung der Stipendien zur Verfügung zu stellen. » Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ‚Landesgraduiertenförderung modernisieren‘ (Drs 6/4605) Weiteres zum Thema:Junges Wohnen – BÜNDNISGRÜNE: Mietkosten für Studierende dürfen nicht durch die Decke gehen 8. Mai 2023 Im Rahmen des Bundesprogramms für sozialen Wohnungsbau unter dem Titel "Junges Wohnen" erhält der Freistaat…Einführung Duale Hochschule – BÜNDNISGRÜNE: Attraktivitätsschub für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Sachsen 1. Februar 2024 Der Sächsische Landtag hat heute das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule…Das war 2022 - kleiner politischer Jahresrückblick 20. Dezember 2022 2022 war kein einfaches Jahr. Die Krisen dieser Tage summieren sich und gehören längst zur…
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