Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen

Dresden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige aus Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft zum Gesetzentwurf für ein neues Hochschulgesetz angehört. Das Gesetz soll das bisherige Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2013 ablösen und die Rahmenbedingungen für die Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern.

Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Mit dem neuen Hochschulgesetz wollen wir eine nachhaltige Transformation der Hochschullandschaft in Sachsen anstoßen. Das bedeutet für uns BÜNDNISGRÜNE, dass wir die Studien- und Forschungsbedingungen an den Hochschulen zukunftsfähig gestalten, die Gleichstellung aller Mitglieder der Hochschulen fördern und die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaft stärken.“

Weiterhin erklärt sie: „Die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes beinhaltet bereits in ihrem aktuellen Entwurf viele wesentliche Errungenschaften für die sächsischen Hochschulen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Stärkung des Senats als zentrales Mitbestimmungsorgan an den Hochschulen,
  • die Erweiterung des Promotionsrechts an den Fachhochschulen,
  • die Einführung eines Prorektorats für Nachhaltigkeit an jeder Hochschule,
  • die Einführung neuer Stellenkategorien zur Stärkung von Forschung und Lehre,
  • die Verankerung von Mindestvertragslaufzeiten sowie
  • die Erleichterung von Kooperationen zwischen den Hochschulen.“

Claudia Maicher ergänzt: „In der heutigen Ausschusssitzung haben die Sachverständigen wichtige Punkte benannt, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Einführung einer Beauftragten oder eines Beauftragten für Studierende mit Behinderung an jeder Hochschule, um deren Belange besser zu vertreten und zu fördern.
  • Die Vereinfachung der Prüfungsabmeldungen für Studierende im Krankheitsfall, für die ein ärztliches Attest ausreicht und keine weiteren Nachweise erforderlich sind.
  • Das Schließen der Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Studierende, indem sie explizit als geschützte Personengruppe aufgenommen werden.
  • Die Einführung eines Orientierungsstudiums.
  • Die Unterstützung der Studierendenwerke bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
  • Weitere Konkretisierung und Klarstellungen bei den neuen Stellenkategorien für das wissenschaftliche Personal, damit diese erfolgreich an den Start gehen können.“

„Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen werden wir wichtige Impulse aus der Anhörung aufnehmen und das neue Hochschulgesetz zeitnah auf den Weg bringen. Damit werden wir Sachsen als einen attraktiven Wissenschaftsstandort stärken.“

Weitere Informationen:

Dr. Claudia Maicher geht ab dem 18. April auf Hochschultour in Sachsen, um über das neue Hochschulgesetz vor Ort mit Studierenden, Vertretungen und Hochschulleitungen zu sprechen. Alle Termine der Tour sind hier zu finden: www.gruene-fraktion-sachsen.de/hochschultour