Anhörung zum Rundfunkbeitrag – BÜNDNISGRÜNE: „Finanzielle Ausstattung muss zeitgemäßes öffentlich-rechtliches Angebot ermöglichen“

Pressemitteilung Nr.: 98/2020
Datum: 16.09.20

Dresden. Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat sich am Montag in einer Anhörung von Expertinnen und Experten mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages für ARD, ZDF und Deutschlandradio befasst. In Folge der Anhörung sieht Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Notwendigkeit bestätigt, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu stärken:

„Wir brauchen die Anstalten heute mehr denn je als Gegengewicht zu Medien, die sich allein an Quotendruck und Werbemarkt ausrichten. Sie müssen sich dafür weiterentwickeln können. Ich sehe bei den Angeboten erheblichen Reformbedarf. In den Bereichen Information, Bildung und Unterhaltung ist mehr Qualität und Innovation gefragt. Die Angebote sollen attraktiv vor allem für junge Zielgruppen sein und auf deren Formen eingehen, sich zu informieren und sich zu beteiligen. Sie sollen einen Überblick über die Vielfalt der Meinungen in der digitalen Medienwelt geben, gesellschaftliche Debatten dort moderieren, wo sie stattfinden, und Filterblasen durch Räume des Dialogs aufbrechen.“

„Wenn die Anstalten künftig ihrem öffentlichen Auftrag zur Unterstützung einer demokratischen Meinungsbildung gerecht werden sollen, dürfen wir die Beitragshöhe nicht dauerhaft einfrieren. Die Zustimmung zur Beitragsanpassung hat meine Fraktion bereits im Juni 2020 in einem Beschluss ausführlich begründet.“

Weiterhin betont Maicher: „Ich vermisse in der Beitragsdebatte Positionen dazu, wohin sich die Sender entwickeln sollen, wenn öffentliche Meinungsbildung heute wesentlich anders stattfindet als noch vor Jahren. ‚Hauptsache Sparen‘ ist da keine verantwortliche Medienpolitik. Wer so herangeht, will vor allem einen Punkt bei denen landen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin für überflüssig halten. Bei allen richtigen Hinweisen zum wirtschaftlicheren Umgang mit Beitragsgeldern dürfen die demokratischen Parteien nicht denen in die Hände spielen, die ihn abschaffen wollen. Wir dürfen der rechtspopulistischen Stimmungsmache nicht klein bei geben.“

In der Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus wies Prof. Christine Horz, Medienwissenschaftlerin an der Technischen Hochschule Köln, auf Konzepte hin, wie das öffentlich-rechtliche Prinzip ins Internet hineingetragen werden kann, etwa im Sinne gemeinwohlorientierter Plattformen und eines Archivs für Qualitätsinhalte aus vielfältigen Quellen.

„Angesichts der Herausforderungen für die öffentlich-rechtlichen Medien hielte ich es für fahrlässig, jetzt noch mehr Kürzungen in Kauf zu nehmen“, warnt Dr. Claudia Maicher. Denn auch mit der geplanten Erhöhung werden die Anstalten weiter einsparen müssen. So gaben Vertreter von ARD und MDR an, dass die ARD bis 2024 weitere 390 Stellen abbauen wird, davon circa 50 Stellen beim MDR. „Es ist falsch, die Anstalten in einem fort für ihren angeblich fehlenden Sparwillen zu schelten.“

„Eine Erhöhung des Beitrages für einen Privathaushalt um circa zehn Euro pro Jahr halte ich in dieser Situation für vertretbar. Ein Einfrieren des Beitrags widerspräche Verfassungsrechtler Prof. Dieter Dörr zufolge eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.“ Solange die Beitragszahlerinnen und -zahler durch eine Steigerung nicht unangemessen belastet würden, könne die Politik das Verfahren zur Ermittlung der Rundfunkfinanzierung nicht einfach aushebeln.

„Erst recht verfassungswidrig ist es, wenn Politiker in der CDU Sachsen-Anhalt die Rundfunkfinanzierung davon abhängig machen wollen, ob ihnen einzelne journalistischen Positionen genehm sind. Dem widersprechen wir BÜNDNISGRÜNE entschieden.“

Weitere Informationen:

Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag vom 9. Juni 2020 ‚Unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung – Ein moderner öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht eine gesicherte Finanzierung‘