Anhörung zum Hochschulgesetzentwurf der Staatsregierung offenbart: Es besteht Nachbesserungsbedarf 14. August 201714. August 2017 Pressemitteilung 2017 / 179 Dresden. Heute fand im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule des Sächsischen Landtages eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf der Staatsregierung für eine Novelle des Hochschulgesetzes statt. Die Novelle fokussiert insbesondere darauf, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Sachsens Universitäten am Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, dem sogenannten Tenure-Track-Programm, überhaupt teilnehmen können. In diesem Zusammenhang verwiesen die Sachverständigen auch darauf, dass mit der Teilnahme am Tenure-Track-Programm Verpflichtungen für den Freistaat einhergehen. Hierzu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Ich begrüße, dass die Staatsregierung mit ihrer kleinen Gesetzesnovelle endlich die Voraussetzungen für das Tenure-Track-Programm schafft. In der Anhörung wurde allerdings deutlich, dass ein überarbeitetes Gesetz allein nicht reicht. Einzelne Sachverständige haben es Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange buchstäblich noch einmal vorgelesen: Die Bund-Länder Vereinbarung sieht eindeutig vor, dass die Länder in der Pflicht sind, für mehr Professurenstellen zu sorgen, je nachdem wie viele Tenure-Track Professuren aus dem Bundesprogramm eingeworben werden.“ „Bisher hat Frau Stange das anders gesehen. Auf Anfragen von mir hat sie geantwortet, dass die Hochschulen selbst in der Pflicht seien dafür zu sorgen, dass am Ende des Programms mehr Professurenstellen in Sachsen vorhanden sind als vorher. Dieser Auffassung wurde heute deutlich widersprochen.“ „Ich erwarte, dass die Staatsregierung beim Thema Personal das Wort hält, dass sie mit ihrer Zustimmung zur Bund-Länder Vereinbarung gegeben hat. Die Hochschulen brauchen eine klare Zusage, dass sie mehr Haushaltsstellen erhalten, wenn sie beim Tenure-Track-Programm erfolgreich sind. Es darf uns nicht passieren, dass am Ende gar Stellen des wissenschaftlichen Nachwuchses verschwinden, weil sie zu Professuren umgewidmet werden müssen.“ „Das Tenure-Track-Programm des Bundes kann für Sachsens Universitäten eine Chance sein. Die Staatsregierung muss jetzt die Weichen dafür stellen, dass sie diese auch nutzen können,“ erklärt die Abgeordnete. >> Antwort von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) „Bund-Länder Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm)“ (Drs 6/8975): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8975&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined Weiteres zum Thema:Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Wichtiger Schritt zur Modernisierung der sächsischen Hochschullandschaft 15. Mai 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute den…Anhörung Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Stärkung für den Wissenschaftsstandort Sachsen 6. März 2023 Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat heute Sachverständige…Novelle Sächsisches Hochschulgesetz – BÜNDNISGRÜNE: Grundlage für eine nachhaltige Transformation der Hochschullandschaft in Sachsen 21. Dezember 2022 Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) hat heute in der Kabinettspressekonferenz die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes…
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