40 Jahre Europawahlen – was Sachsen von der EU lernen kann

Das Europäische Parlament in Strasbourg

Heute vor genau 40 Jahren haben die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Gemeinschaften mit dem Direktwahlakt die bis heute gültige Grundlage zur Direktwahl des Europäischen Parlaments erlassen. Seit 1979 schließlich bestimmen die Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Die Wirtschaftsgemeinschaft und heutige Europäische Union hat sich in den vergangenen vier Jahrzehnten vor allem auch dank des Europaparlaments demokratisch weiterentwickelt. Zum besseren. Die Regierungen der Mitgliedstaaten besitzen aber leider immer noch zu viel Macht gegenüber dem Europäischen Parlament. Auch vor diesem Hintergrund haben wir GRÜNE die Grüne Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union verabschiedet.

Das Europäische Parlament ist in einigen Punkten auch ein demokratisches Vorbild für Parlamente der EU-Mitgliedstaaten – zum Beispiel für Sachsen.

So tagen die Ausschüsse des Europaparlaments öffentlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann an den Sitzungen teilnehmen. Die Sitzungen werden live im Internet gestreamt, anschließend ist die gesamte Ausschusssitzung im Video verfügbar. Die Protokolle der Sitzungen sind online abrufbar. In Sachsen tagen die Parlamentsausschüsse hingegen hinter verschlossenen Türen, öffentliche Protokolle gibt es nur von Sitzungen mit Anhörungen. Dabei kann Öffentlichkeit Bürgerinnen und Bürger stärker zum Einmischen in die Politik gerade vor Ort ermutigen.

Ebenso kann ein hohes Maß an Transparenz im Gesetzgebungsprozess zum Vorbild werden. Das Europäische Parlament arbeitet derzeit an der Reform des bestehenden EU-Lobbyregisters. Was jahrelang eine Forderung an Europa war und aktuell mit GRÜNER Handschrift weiterentwickelt wird, ruft in Sachsen zuallererst einen Abwehrreflex bei CDU und SPD hervor.

Dabei könnten wir in Sachsen anlässlich des 40. Geburtstags des Direktwahlaktes auch über Ideen reden, wie wir die europäische Einigung für die Bürgerinnen und Bürger positiv begleiten können. Warum den Einsatz von EU-Fördermitteln in öffentlichen Projekte nicht sichtbarer machen? Oder die Europapolitische Bildung stärken, indem wir Träger von Bildungsprojekten in der Europapolitischen Bildungsarbeit stärken? Warum sollten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht an ihrem ständigen Wohnsitz überall in der EU bei allen Wahlen mitwählen dürfen – zum Beispiel bei Landtagswahlen in Sachsen?

Veränderungen sind möglich. In Europa und Sachsen.