Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das „Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag“ (Drs 7/11327) verabschiedet. Dieser enthält neue Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die Präzisierung des Auftrags, die flexiblere Nutzung und stärkere digitale Ausrichtung von Verbreitungswegen sowie erweiterte Aufgaben der Aufsichtsgremien.