Der Medienausschuss des Sächsischen Landtages hat heute Sachverständige zum 3. Medienänderungsstaatsvertrag angehört. Dieser enthält neue Regelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die gemeinwohlorientierte Präzisierung seines Auftrags, die flexiblere Nutzung und stärkere digitale Ausrichtung von Verbreitungswegen sowie erweiterte Aufgaben der Aufsichtsgremien.