Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hat gestern eine Reihe von Sachverständigen zum Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen angehört. Mit dem sogenannten „Sächsischen Landarztgesetz“ soll eine Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des NC-Regimes für das Studium der Humanmedizin gewonnen werden.