Rede zur Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Diskussion für den 8. Mai als Gedenktag

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Diesen Redebeitrag finden Sie hier im Video.

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE:
„Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus am 8. Mai 1945“ (Drs. 6/1094)
11. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 27. April 2015, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

der 8. Mai, darin besteht für uns GRÜNE kein Zweifel, ist der Tag, an dem die Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus wach gehalten werden soll. An diesem Tag müssen wir das Gedenken an die unzähligen Opfer des Krieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Zerstörung Europas immer wieder ins kulturelle Gedächtnis einschreiben. Und auch, dass keine Fremdherrschaft und auch keine Diktatur einer Minderheit diese Opfer verursacht haben, sondern ein von hier ausgehender Krieg mit deutschen Tätern. Es war ein System des Terrors, welches auf einer Basis fußte, die deutlich breiter war als die NSDAP und andere nationalsozialistische Organisationen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Fraktion teilt das Anliegen, diesem Tag mit seiner Bedeutung als Befreiungstag in ganz Sachsen mehr Wahrnehmung zukommen zu lassen.  Das wird gerade dann immer wichtiger, wenn immer weniger persönliche Zeitzeugenberichte die Ereignisse für kommende Generationen erfahrbar machen können.

Den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sehen wir aber kritisch und begrüßen daher den Änderungsantrag.

Mit der Wahl des Titels „Befreiung vom Faschismus“ wählt die LINKE bewusst den stalinistisch verordneten Sprachgebrauch, der zum DDR-Sprachgebrauch geworden ist. Wir GRÜNE halten ihn für verharmlosend, weil er die Singularität des Nationalsozialismus, weil er die Singularität des Holocaust verwässert. Wir halten es eher mit Richard von Weizäckers Rede von der Befreiung von der „nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, wie sie es in der Begründung ja auch zitiert haben. Für uns kann es nur heißen: „Befreiung vom Nationalsozialismus“.

Zudem erfolgt im Gesetzentwurf keine Auseinandersetzung mit dem Missbrauch des Tages durch die Partei- und Staatsführungen der Sowjetunion und der DDR zur Machtdemonstration und zur anti-westlichen Propaganda. Zur Erinnerungskultur gehört es aus unserer Sicht, bei der Diskussion um die Einführung eines solchen Gedenktages auch die historische Einordnung und die Instrumentalisierung des 8. Mai klar zu benennen. Alles andere ist unglaubwürdige Erinnerungspolitik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKS-Fraktion, diese Aspekte hätten sie zuvor diskutieren sollen und nicht heute vor der Abstimmung mit einem Änderungsantrag.

Auch die Einordnung als Gedenk- und Trauertag nach § 2 des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sehen wir kritisch. Eingefügt zwischen Volkstrauertag und Totensonntag öffnet es den Geschichtsrevisionisten Tür und Tor zur Umdeutung und Instrumentalisierung als Trauertag. Diese Frage der Einordnung war in der 5. Legislatur kein Streitpunkt, denn es gab einen von der Fraktion die LINKE selbst eingebrachten Änderungsantrag. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wurde dieser nicht eingearbeitet, sodass wir mit dieser Kritik wieder von vorne anfangen müssen.

Und schließlich – wenn Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen der LINKS-Fraktion, die Etablierung eines die gesellschaftspolitische Diskussion anregenden Gedenktages wichtig finden für das kollektive Gedächtnis in Sachsen, warum wird dann ein Gesetzentwurf vorgelegt, ohne dass eine Abstimmung der Fraktionen im Vorfeld versucht worden wäre?

Einen Gedenktag 8. Mai kann man nicht einfach nur zur Abstimmung stellen und politisch beschließen, wenn man an einer gelingenden Erinnerungskultur interessiert ist. Um ihn wirklich zu verankern, gehört für uns GRÜNE vor allem eine breite, ausführliche gesellschaftliche Diskussion dazu.

Meine Damen und Herren,
für unsere Zustimmung fehlen diese wesentlichen Vorbedingungen.

Die LINKE hatte in der 5. Wahlperiode ihren damaligen Gesetzentwurf folgendermaßen benannt: Gesetz zur Einführung eines Tages des Erinnerns und Gedenkens an die Befreiung vom Nationalsozialismus und die Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945 (Tag der Befreiung). Die Beratung in den Ausschüssen hat die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf diesbezüglich deutlich gemacht.

Auch die Einordnung des 8. Mai als Gedenk- und Trauertag nach § 2 des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes haben sie mit einem eigenen Änderungsantrag aufgrund der Kritik von GRÜNEN und SPD damals ändern wollen.

Warum die sächsische LINKE im Jahre 2015 nicht die Gemeinsamkeit sucht, sondern das Trennende setzt, wird ihr Geheimnis bleiben.
In Brandenburg gibt es aktuell einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, LINKEN und GRÜNEN. Dort heißt der Titel „Befreiung vom Nationalsozialismus“. Dort hat eine ausführliche Diskussion im Vorfeld zu einem guten Resultat geführt.

Zu so einem Gesetzentwurf hätten wir GRÜNE gerne eine Einigung angestrebt. So können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.