Verlässliche Karrierewege schaffen − Beschlossenes Hochschulgesetz verfassungsrechtlich bedenklich

Pressemitteilung 225/2017

Dresden. Zum heute im Sächsischen Landtag beschlossenen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Hochschulgesetzes erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir brauchen verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft und die Möglichkeit für die Hochschulen, besonders qualifizierte Hochschullehrende bei Abwehrversuchen halten zu können. Doch bei der heute beschlossenen Änderung des Hochschulgesetzes ging der CDU/SPD-Regierungskoalition offenbar Schnelligkeit vor Gründlichkeit. Die Staatsregierung stellt Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die am sogenannten Tenure-Track-Programm des Bundes teilnehmen, mit dem Gesetz rechtlich besser als andere. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich hoch bedenklich. Darauf hatten schon drei Juristen in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf hingewiesen.“

„Außerdem wurde in der Anhörung noch auf einige andere Widersprüche und handwerkliche Ungenauigkeiten aufmerksam gemacht. Zum Beispiel ergibt es wenig Sinn, den Hochschulen auf der einen Seite mehr Freiheit bei der Rufabwehr der Hochschullehrer geben zu wollen, die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit aber unter Genehmigungsvorbehalt durch das Ministerium zu stellen.“

„Es wäre ein Leichtes gewesen, den Gesetzentwurf in Folge der Anhörung verfassungsrechtlich sauber und inhaltlich durchdacht auszugestalten. Stattdessen hat die Regierungsmehrheit heute ein Gesetz durch das Parlament gedrückt, das am Ende vor Gericht landen könnte.“

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Rede Claudia Maicher vom 27.09.2017.: „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Sie schaffen die Illusion von mehr Hochschulfreiheit ohne sie wirklich zu gewähren“

Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes“ (Drs 6/9881)

Wortprotokoll der öffentlichen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung