Rede zum Gesetzentwurf zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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Diesen Redebeitrag finden Sie auch hier im Video.

Redebaustein der Abgeordneten Claudia Maicher zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung:
„Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ (Drs 6/4310)
34. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 26. Mai 2016, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Tagesordnung steht die Behandlung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das ist nicht ganz richtig, denn wir reden heute nicht über EINEN Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sondern über mindestens drei. Alle Bereiche Jugendmedienschutz, Rundfunkbeitragsänderungen, Jugendangebot werden zusammen verhandelt. Das ist bedauerlich. Es hätte sich aus unserer Sicht gelohnt, über den Jugendmedienschutz intensiver zu reden, um nach vielen Jahren zu einem guten Ergebnis zu kommen. Also debattieren wir jetzt unter Zeitdruck über einen zielführenden Medienschutz, denn bis zum 30. September müssen alle Länder ratifiziert haben. Ansonsten würde der Staatsvertrag gegenstandslos.

Ich begrüße sehr, dass endlich ein Angebot für Jugendliche geschaffen wird. Denn auch viele junge Menschen zahlen Rundfunkbeiträge. Sie sollten davon mehr als bisher profitieren. Ein konkretes qualitatives Unterhaltungsangebot wird jetzt neu geschaffen, deswegen ist das Jugendangebot richtig.

Wir hätten uns gewünscht, dass es nicht nur ein ausschließliches Online-Angebot ist. Denn dann müssen wir auch über die Zugänge für Jugendliche sprechen. Es besteht die Gefahr, dass nicht alle erreicht werden können. Die erste Hürde sind die Kosten für Datenverträge, um Zugang zum Internetangebot zu haben, zweitens braucht es schnelle Internetverbindungen überall in Sachsen. Da muss mehr getan werden, damit vor Ort auch der nachhaltigere Glasfaserausbau vorankommen kann.

Jetzt steht der Entschluss für die Online-Plattform und wir gehen davon aus, das Kurzfilme, Podcasts oder ähnliches auch ins Fernsehen bzw. Rundfunk gelangen können – das wäre eine Chance für Medienkonvergenz und Trimedialität.

Es ist auch zu begrüßen, dass bei den Rundfunkbeiträgen nachgebessert wurde. Die Minderung von Mehrbelastungen für Kitas, Schulen sowie für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, vereinfachte Möglichkeiten um Befreiungen und Ermäßigungen zu erhalten, ist richtig! Diese Nachbesserungen waren notwendig und werden jetzt vollzogen.

Beim Thema Jugendmedienschutz sehen wir keine echte Verbesserung.

Anstatt das Augenmerk auf einen Jugendmedienschutz zu legen, der bei Medienkompetenz ansetzt, wird auch im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag weiter an technischen Lösungen festgehalten.

Mit Filterprogrammen lassen sich viele Schutzbedürfnisse, die heute auch von Heranwachsenden selbst gesehen werden, wie beispielsweise Cyber-Mobbing, verletzte Persönlichkeitsrechte und Onlineabhängigkeit, nicht angehen.
Eine zeitgemäße Medienkompetenzvermittlung fehlt gänzlich, das reale Nutzungsverhalten von Jugendlichen wird ignoriert.

Es wird ausgeblendet, dass Jugendliche über verschiedene Zugänge, also nicht nur von EINEM PC mit technischen Sperren, Angebote im Internet abrufen. Sie sind nicht mehr nur Konsumenten, sondern werden in sozialen Netzwerken oder auf Plattformen wie Youtube selbst zu Produzenten.

Uns reicht die Protokollerklärung der Länder zur Medienkompetenz nicht.
Zumindest so lange nicht, wie die Umsetzung so schleppend wie in Sachsen vorangeht.

Wir hatten ja erst im April-Plenum wieder eine schöne Debatte zum Thema, genauso wie im letzten Jahr und in den vergangenen Legislaturen. Die Staatsregierung hält sich raus und verweist auf die vielen Angebote verschiedener Träger. Ein Kompetenzzentrum Medienbildung oder zentrale Koordinations- und Informationsstelle ist bis heute noch nicht geplant, geschweige denn in Angriff genommen.

Der Maßstab eines Gesetzes darf nicht sein, dass es nicht schadet. Das haben viele Sachverständigen im Ausschuss zugegeben. Es war ein Fehler, jetzt den Jugendmedienschutzstaatsvertrag so durchzupeitschen. Eine intensive und breite Debatte hätte einer ebenso notwendigen aber und vor allem auch zielführenden Regelung gut getan.

Meine Fraktion wird sich aus diesen Gründen enthalten.