Rede zum GRÜNEN Lehrerausbildungs-Gesetzentwurf

Diese Rede finden Sie hier im Video.

Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen“ (Drs 6/9508)
55. Sitzung des Sächsischen Landtags, 18. Mai, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Legislaturperiode ist zur Hälfte um, und eine Feststellung können wir getrost jetzt schon treffen: Bei den Themen, die dieses Haus beschäftigt halten, steht die Lehrkräftesicherung in unseren Schulen mit ganz oben auf der Liste. Und das aus gutem Grund. Der Lehrermangel berührt die Lebensrealität von fast allen Menschen im Freistaat.

Es ist bemerkenswert, dass für die Lösung dieser Herausforderung meist nur über Bedarfszahlen und Mindesteinstellungen also quantitative Gesichtspunkte gestritten wird. Die Studienplätze werden kontinuierlich aufgestockt.

Aber wie verhält es sich mit der Qualität der Ausbildung, die diese Studierenden erhalten? Wie werden sie auf die Berufsrealität als Lehrer oder Lehrerin in Sachsen vorbereitet? Wie viele gehen uns eigentlich während der Ausbildung verloren und verstärken somit den Lehrermangel?

Wir wissen es nicht, die im Koalitionsvertrag versprochene Evaluation der Lehramtsausbildung liegt bis heute nicht vor. Die sächsische Absolventenstudie gibt allerdings berechtigten Grund zur Sorge.

Ausgerechnet bei den Lehramtsstudierenden war die Unzufriedenheit mit dem Studium besonders hoch. Und das sagen nur diejenigen, die ihr Studium letztlich erfolgreich beenden konnten.

Ganz offensichtlich besteht bei der Lehramtsausbildung in Sachsen noch Luft nach oben. Aber wegen der mangelnden Bereitschaft der Ministerien, die Qualitätssicherung offensiv zu betreiben, bleibt die Black Box Lehramtsausbildung bisher geschlossen.

Jetzt würde ein verständiger Mensch sagen, dass es die Aufgabe der Gesetzgebers ist, diese Missstände bei der Lehramtsausbildung zu beheben. Das Problem dabei ist: Dieses Haus kann das gar nicht. Denn ausgerechnet bei der Lehrerbildung hat das Parlament keine Mitsprache.

Die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer ist eine reine Verordnungsangelegenheit wird also am Kabinettstisch entschieden, fernab der öffentlichen Kontrolle und Mitwirkung.

Das ist auch der Grund, wieso es möglich war, dass die Lehramtsausbildung innerhalb von 5 Jahren zwei Mal grundlegend geändert wurde, ohne dass ein einziger Abgeordneter dafür jemals die Hand im Plenum gehoben hätte.

Die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Lehramtsausbildung und den Lehrermangel zeigen, dass die Staatsregierung mit diesem Auftrag nicht verantwortungsvoll umgeht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren – das wollen wir ändern!

Mit dem heute von uns eingebrachten Gesetzesentwurf zur Lehramtsausbildung präsentieren wir einen Vorschlag, der dem Parlament die Zügel in die Hand gibt, der Studienabbrüche minimiert, angehende Lehrerinnen und Lehrer besser aufs Berufsleben vorbereitet, neue Lehrer und Lehrerinnen bei Interkulturalität, Inklusion und Integration an unseren Schulen unterstützt und breitere Einsatzmöglichkeiten schafft.

Denn wir wollen eine Ausbildung nach Schulstufen – Grundstufe und Sekundarstufe – anstatt Schularten. Lehrerinnen und Lehrer werden da nicht mehr getrennt für die Oberschule oder Gymnasium ausgebildet, sondern erhalten eine Ausbildung, die Lehrbefähigungen für mehrere Schularten ermöglicht.

Ein solches Modell bringt ein größeres Verständnis für die angrenzenden Schularten mit sich und flexibilisiert die Einsatzmöglichkeiten der so ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer.

Die lang gelebte Widersinnigkeit des sächsischen Bildungssystems, ungleiche Ausbildungslängen der verschiedenen Lehrämter, wollen wir beenden. Denn jedes Alter und jede Schulsituation braucht gleich hervorragend ausgebildete Lehrer. Es ist nicht gerechtfertigt, dass einige Lehrämter mehr Vorbereitung erhalten sollten als andere und am Ende damit unterschiedliche Vergütungen gerechtfertigt werden.

Auch unsere Schulen sind Orte der Vielfalt. In den Klassenzimmern kommen verschiedene soziale und kulturelle Hintergründe, unterschiedliche Stärken und Schwächen und variierende Bedürfnisse zusammen.

Lehrerinnen und Lehrer müssen lernen, mit dieser Vielfalt umzugehen und zwar so, dass alle profitieren. Das ist eine große Aufgabe.

Deshalb sehen wir für alle Lehrämter die verpflichtende Integration von inklusiver Pädagogik vor. Und wir gehen noch einen Schritt weiter. Wir wollen das Lehramt für Sonderpädagogik mit einem Lehramt für Inklusionspädagogik deutlich aufwerten und Einsatzmöglichkeiten auch an Regelschulen bzw. als Integrationslehrkraft schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

der Blick ins Buch ist ohne Zweifel wichtig – der ins Leben ist es allerdings auch! Entsprechend diesem Credo haben wir die Praxiselemente in unserem Lehrerbildungsgesetz deutlich ausgeweitet.

Gleich am Anfang des Studiums stehen zwei Praktika die frühzeitig helfen sollen, Einblicke in das Leben im klassischen Lehrerberuf zu geben. Darüber hinaus sehen wir vor, dass ein ganzes Semester in der Masterphase praktischen Erfahrungen vorbehalten wird.

Damit kommt der von vielen Lehramtsabsolventen kritisierte Praxisschock eben nicht erst im Referendariat, wie es heute der Fall ist. Sondern die Studierenden können die gemachten praktischen Erfahrungen im weiteren Studienverlauf mit der Theorie der Ausbildung abgleichen und in Ruhe reflektieren.

Stichwort Qualität der Ausbildung: Diese zu sichern und zu stärken ist eines der zentralen Anliegen des Gesetzesentwurfes. Wir sehen vor, dass die Lehramtsausbildung regelmäßig evaluiert wird. Die von uns neu eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge müssen allesamt akkreditiert werden.

Wir wollen unnötiges Verantwortungswirrwarr bei der Ausbildung abbauen. Lehramtsstudierende besuchen Lehrveranstaltungen verschiedener Fachbereiche. Wenn sichergestellt ist, dass es da zu keinen Überschneidungen in der Studienplanung kommt, ist für die Qualität des Studiums schon viel erreicht.

Für uns sind die bereits bewährten Zentren für Lehrerbildung der zentrale Ansatzpunkt. Wir werden sie zu echten Koordinationsstellen weiterentwickeln und mit einer eigenen Ressourcenkompetenz ausstatten.

Das wird sie dazu in die Lage versetzen, als zentrale Informations-, Beratungs-, und Entscheidungsstelle in der Lehramtsausbildung zu fungieren. Sie werden unter anderem für die Koordinierung des Lehrangebotes zuständig sein und müssen verpflichtend bei der Erstellung von Studiendokumenten oder in Berufungsverfahren im Lehramtsbereich beteiligt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Lehramtsausbildung in Sachsen erfährt mit unserem Entwurf endlich die Würdigung und die Qualität, die sie verdient. Allerdings kann auch eine gute grundständige Ausbildung allein den grassierenden Lehrermangel nicht von heute auf morgen beseitigen.

Wir werden auf Seitensteigerinnen und Seiteneinsteiger an unseren Schulen nicht verzichten können. Aber auch sie müssen vernünftig ausgebildet werden. Deshalb haben wir zwei Masteraufbauprogramme in unserem Gesetzentwurf verankert. Somit wird eine nachhaltige, verlässliche Ausbildung für den Seiteneinstieg gewährleistet und zwar sowohl als Vollzeitstudium als auch berufsbegleitend.

Ich habe anfangs skizziert, vor welchen Herausforderungen wir bei der Lehramtsausbildung stehen. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf geben wir eine umfassende Lösungsstrategie:

Die Hochschulen und Studierenden erhalten Planungssicherheit; die Qualität der Ausbildung wird auf eine feste Grundlage gestellt. Längst überkommene Ungleichbehandlungen von Lehrämtern werden abgeschafft. Und davon profitieren letztlich nicht nur die Studierenden oder die Lehrer. Davon profitieren auch die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, die Schulen – und letztlich der Freistaat als Ganzes.

Vielen Dank.