Rede zum Berufsakademie-Gesetz

Diese Rede finden Sie hier im Video.

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum Thema: „Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich“
54. Sitzung des Sächsischen Landtags, 17. Mai, TOP 4, Drs 6/7080
– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn man als Hochschulpolitikerin auf die Berufsakademie Sachsen schaut, sieht man vieles, das man sich auch für unsere anderen Hochschulen wünscht. Absolventen- und Vermittlungsquoten von weit über 80 Prozent. Flächendeckend akkreditierte Studiengänge. Eine praxisnahe Ausbildung, die auch noch vergütet wird. Das alles ist beispielhaft.

Aber: wo Licht ist, da ist auch Schatten und die sind in den letzten Jahren deutlicher hervorgetreten. Die Abschlüsse der Studierenden sind keine akademischen Grade, sondern staatlich vergebene Abschlüsse. Entsprechende Probleme haben Absolventinnen und Absolventen bei der Anerkennung an anderen Hochschulen. Die Berufsakademie hat keinen Forschungsauftrag, obwohl sie wegen ihrer Nähe zu Praxispartnern für anwendungsorientierte Forschung prädestiniert wäre. Das Gehalt der Dozierenden kommt nicht annähernd an die Entlohnung heran, die Lehrende an den staatlichen Hochschulen erhalten. In so gut wie allen Fragen der Lehre und Personalpolitik entscheidet das Wissenschaftsministerium.

Andere Bundesländer sind in den letzten Jahren einen Schritt weiter gegangen und haben ihre Berufsakademien weiterentwickelt. Seit in Baden-Württemberg und Thüringen duale Hochschulen die Vorzüge der dualen Hochschulausbildung mit der einer akademischen Ausbildung verknüpfen, ist die sächsische Berufsakademie unter Druck geraten. Die Studierendenzahlen gehen zurück. Das Geschäftsmodell der BA in Sachsen gerät in Gefahr.

Es ist höchste Zeit für eine gesetzliche Erneuerung. Von daher begrüßt meine Fraktion prinzipiell, dass nun ein Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie Sachsen vorliegt. Wir erkennen an, dass mit dem Gesetz der Berufsakademie Sachsen größere Freiräume, etwa bei der Studiengangsgestaltung gegeben werden und auch die Forschung an der Berufsakademie Sachsen Erwähnung findet. Studentische Hilfskräfte und hochschulähnlichere Entscheidungsstrukturen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Aber gleichzeitig bleibt der Gesetzentwurf in zu vielen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Die neu eingeführten Positionen von Präsident und Kanzler klingen zwar nach Fortschritt und akademieübergreifender Steuerung. In Wahrheit werden sie mit Personen besetzt, die bereits andere Funktionen an der Studienakademie Glauchau innehaben. Da sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Und darauf haben die Direktoren der Berufsakademie auch vehement hingewiesen, bisher ohne Erfolg.

Das Gleiche gilt für den zukünftigen Sitz der Berufsakademie. Auch hier wird staatlicherseits verordnet, dass der Sitz in Glauchau zu sein habe. Wieder gegen den Willen der Direktoren. Es wäre nicht nur einfacher, sondern im Sinn echter Autonomie geradezu geboten, dass man die Berufsakademie selbst entscheiden lässt, wo sie ihren Sitz nimmt.

An den Rahmenbedingungen der hauptamtlich Lehrenden wollen die Staatsregierung und die CDU/SPD-Fraktionen nicht rütteln. Ihr Mindestanteil bleibt bei 40 Prozent festgenagelt, auch wenn der Wissenschaftsrat mindestens 50 Prozent empfohlen hatte.

Dafür dürfen sie sich aber künftig ‚Professor‘ oder ‚Professorin‘ nennen. Dass sich die CDU/SPD-Koalition dazu durchringen konnte, einen Passus im Gesetzentwurf zu streichen, der noch mal unterstrichen hätte, dass diese Professorinnen und Professoren aber keineswegs Professorinnen und Professoren im Sinne des Hochschulgesetz seien, muss da schon als Erfolg gelten.

Beim Thema Forschung hat man den Eindruck, die Staatsregierung hatte Angst vor der eigenen Courage. Ja, sie soll nun auch an der Berufsakademie möglich sein. Aber bitte nur im Einzelfall und bitte nur im Rahmen der Mittel, die der Berufsakademie zur Verfügung stehen. Wie soll denn Forschung unter diesen Rahmenbedingungen aussehen?

Noch gravierender ist allerdings, dass die Empfehlung des Wissenschaftsrates, die Berufsakademie Sachsen zunächst nicht in eine duale Hochschule umzuwandeln, bei der Staatsregierung gleich zur völligen Arbeitseinstellung geführt hat.

Im ganzen Entwurf ist kein Wort dazu zu finden, wie in Zukunft die Entwicklung der Berufsakademie systematisch beobachtet und überprüft werden könnte. Das wäre aber wichtig, damit der Gesetzgeber nachjustieren kann, sollten die Änderungen nicht zur erhofften Stabilisierung der Berufsakademie führen. Und die Gefahr dafür ist groß. Denn während ihr Gesetzentwurf sich nur zaghaft vom Status Quo zu lösen traut, ist Gera mit seiner dualen Hochschule gerade einmal 40 Kilometer von Glauchau entfernt.

In seiner jetzigen Form können wir dem Gesetzentwurf trotz positiver Punkte nicht zustimmen. Uns ist die Zukunft der Berufsakademie Sachsen wichtig, deshalb bringen wir weitere Verbesserungsvorschläge ein.

1. Wir wollen die Forschung an der Berufsakademie Sachsen stärken, wie es auch der Wissenschaftsrat empfiehlt. Die jetzt vorgesehene Regelung, wonach Forschung nur >>im Einzelfall<< möglich sein soll, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Wir wollen sie entsprechend streichen.

2. Wir wollen der BA im Rahmen einer größeren Autonomie überlassen, ihren Sitz selbst zu bestimmen. Die Direktorenkonferenz hat sich gegen den im Gesetz vorgesehenen Sitz in Glauchau ausgesprochen.

3. Wir wollen die Qualität der Lehre erhöhen. Deshalb schlagen wir vor, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates nicht zu ignorieren.  Mindestens 50 Prozent der Dozierenden sollen hauptamtliche Dozierende sein. Das gehört so ins Gesetz geschrieben. Deshalb schlagen wir einen mindestens 50-prozentigen Lehranteil von Professorinnen und Professoren vor.

4. Wir wollen die Berufsakademie stärken und Strukturen modernisieren. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zusammenfassung des Amtes des Präsidenten und des eines Direktors einer Studienakademie halten wir für neutralitätsgefährdend. Das gleiche gilt für die Personalunion des Amtes des Kanzlers und des Verwaltungsleiters einer Studienakademie. Wir wollen einen unabhängigen Präsidenten und Kanzler oder Kanzlerin und schlagen gesonderte Ämter dafür vor. Außerdem regeln wir das Wahlverfahren des Präsidenten bzw. der Präsidentin. Der Aufsichtsrat bekommt bei Wahl und Abwahl des Präsidenten/Präsidentin ein Stellungnahmerecht. Das wird der empfehlungsgebenden Aufgabe des Aufsichtsrates gerecht.

5. Unser letzter Änderungspunkt soll die Brücke in die Zukunft schlagen. Auch wenn der Wissenschaftsrat zunächst von einer Weiterentwicklung der BA Sachsen zu einer Dualen Hochschule abgeraten hat, darf die Tatsache, dass die Hochschullandschaft deutschlandweit in Bewegung ist und dies Folgen auch für die Berufsakademie Sachsen hat, nicht aus den Augen verloren werden. Wir möchten aus diesem Grund eine regelmäßige Bewertung der Auswirkungen des neuen BA Gesetzes auf die Berufsakademie und ihre Funktion im sächsischen tertiären Bildungsbereich einführen. Das beinhaltet auch, dass dem Landtag regelmäßig berichtet wird. Wenn sich Nachbesserungsbedarfe ergeben, sollen für den Gesetzgeber Empfehlungen erarbeitet werden, wie diese angegangen werden könnten.

Alle unsere Änderungsvorschläge zielen darauf ab, dass am 1. August ein Gesetz in Kraft tritt, dass die Berufsakademie wirklich erneuert und zukunftsfest macht. Ich bitte um Zustimmung.

Vielen Dank.