Rede zur Verbesserung der Studienqualität und des Studienerfolgs

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Diesen Redebeitrag finden Sie auch hier im Video.

Redebeitrag der Abgeordneten Claudia Maicher zum Antrag:
„Studienerfolg an sächsischen Hochschulen verbessern“
28. Sitzung des Sächsischen Landtags, 04. Februar 2016, TOP 7

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mit dem Positiven beginnen. Es ist gut, dass wir in diesem Hause über Studienqualität und Studienerfolg sprechen.
Nicht zuletzt die Absolventenstudien haben gezeigt, dass noch viel Luft nach oben ist, wenn es um Studierendenzufriedenheit und Absolventenzahlen geht. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, den Antrag zu einer öffentlichen Anhörung freigegeben hätten.

Um beim Positiven zu bleiben, ihr Antrag enthält durchaus Punkte, die wir für sinnvoll erachten. Die Studienorientierung an Gymnasien zu intensivieren und zu individualisieren ist sehr richtig. Auch dem Thema Teilzeitstudium und Vielfalt bei der Studiumsgestaltung an Hochschulen besser Rechnung zu tragen, ist eine Forderung, die wir teilen. Ebenso wie die, nach einer Flexibilisierung der Studieneingangsphase.
Und wir begrüßen es, dass zumindest angedacht ist, bei den sächsischen Absolventenstudien auch zu schauen, wie der Wechsel von ehemaligen Studierenden ohne Abschluss in die Arbeitswelt geglückt ist.

Ansonsten hat man beim Lesen des Antrages doch den Eindruck, dass hier einfach mal alles niedergeschrieben wurde, was man sich so wünschen würde. Dabei fällt auf, dass die Staatsregierung einen schlanken Fuß macht, wenn es um die Umsetzung des Gewünschten geht. Die Hochschulen sollen dagegen die Last, all das umzusetzen, fast alleine tragen. Natürlich liegt beispielsweise die Qualitätssicherung zuallererst in den Händen der Hochschulen. Deshalb ist es auch redundant, dass Sie in ihrem Punkt 2e fordern, dass die Hochschulen bei der Qualitätssicherung weiterhin das machen, was sie bereits tun.

Aber es gäbe es sehr wohl Punkte in ihrem Antrag, wo ein Handeln der Staatsregierung nötig wäre. Im Jahr 2013 wurde in diesem Haus zum Beispiel beschlossen, eine Studie zum Studienabbruch zu initiieren. Das Wissenschaftsministerium hatte daraufhin eine Studienverlaufsstudie vorgeschlagen, aber auch darauf verwiesen, dass es hierfür Mittel im letzten Haushalt hätte geben müssen. Und wenig überraschend war von Stund an von der Studie nichts mehr zu hören.

Wie aber soll denn die Staatsregierung berichten, welche Faktoren zum Studienerfolg führen, wenn wir nicht mal wissen, was die Gründe für den Misserfolg sind?

Das gleiche bei der Lehrerbildung. Die Untersuchung der Lehramtsausbildung, wie sie im Koalitionsvertrag steht, ist erst mal auf die lange Bank geschoben. Gerade beim Lehramt sind die Abbruchzahlen aber besonders hoch. Hier wäre zügiges staatliches Handeln gefragt. Aber es passiert nichts.

Immer dort wo es politisches Handeln geben müsste, um die Rahmenbedingungen des Studiums zu verbessern, kneift ihr Antrag. Es findet sich keine Forderung nach einer gesetzlichen Akkreditierungspflicht für Studiengänge, wie sie andere Länder längst haben. Bei den Career Services wird „angeregt“ diese zu verstetigen. Das ist gut, aber dazu müssten diese auch mal in die Regelfinanzierung der Hochschulen aufgenommen statt zeitlich befristet über ESF-Mittel zu finanziert zu werden.

Der einzige Punkt, wo ihr Antrag tatsächlich Initiative von der Staatsregierung verlangt, ist ausgerechnet der, der sich erledigt hat. Die Hochschulstatistikgesetznovelle ist vom Bundestag verabschiedet und wird in Zukunft den Studienverlauf und Studienabbrüche berücksichtigen, was wir GRÜNE auch sehr begrüßt haben. Auch wenn der Bundesrat noch zustimmen muss, kommt ihr Antrag an dieser Stelle schlicht zu spät.

Und natürlich kommen Sie nicht daran vorbei, sich von mir an den Stellenabbau an sächsischen Hochschulen, der auch in diesem Jahr weitergeht und die finanziellen Rahmenbedingungen der Hochschulen erinnern zu lassen. Studienqualität und Studienerfolg hängen mit solchen Fragen unmittelbar zusammen. Bei den letzten Doppelhaushaltsverhandlungen haben Sie unsere Vorschläge, zur Verbesserung der Hochschulsituation, abgelehnt und erwarten jetzt, dass die Hochschulen den Studienerfolg steigern. Das passt nicht zusammen.

Wir erkennen an, dass der Antrag gut gemeint ist, aber in dieser Form können wir ihm nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.