Bildungspaket – Kommunen müssen Berechtigte besser informieren

Dresden. Sachsens GRÜNE befürchten, dass neue Leistungen des Bundes wie das Bildungspaket nicht bei den Berechtigten ankommen.

„Die Kommunen müssen die Betroffenen informieren, dass sie bis Ende April die zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen müssen“, fordert Claudia Maicher, die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen. Bisher stünden die Informationen meist nur in den örtlichen Amtsblättern oder im Internet und würden längst nicht von allen Berechtigten gelesen.

„Wird kein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt, verfallen die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket, die ihnen rückwirkend ab 1. Januar 2011 zustehen.“

Laut Bildungs- und Teilhabepaket stehen Kindern und Jugendlichen deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Kostenübernahmen für Schulausflüge, Mittagessen, Lernförderung, Schulbedarf, Schülerbeförderung und Teilhabe in Sport- und Kulturvereinen sowie Musikschulen zu.

„Wir befürchten, dass das Bildungspaket nicht bei allen Kindern und Jugendlichen ankommt und deshalb nicht die richtige Lösung ist“, erklärt Maicher. „Die Bundesregierung war nicht bereit, nennenswert in die soziale Infrastruktur zu investieren, ein Fehler, der möglicherweise gerade diejenigen um Teilhabechancen bringen wird, die auch bisher schon am weitesten von Musikschulen, Fußballvereinen und Theatergruppen entfernt waren.“

„Es wäre besser gewesen, wenn beispielsweise statt Nachhilfe zu finanzieren, Ganztagsschulen gestärkt worden wären.“

„Nun müssen die Verantwortlichen in Sachsen wenigstens dafür sorgen, dass die Leistungen bei denen ankommen, die sie dringend brauchen“, so die GRÜNEN-Politikerin.

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Pressemitteilung 2011-15
Datum: 14.04.2011
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Sachsen
Landesvorstandssprecherin Claudia Maicher