Neues Berufsakademiegesetz – Die Chance zur Erneuerung wurde verpasst

Stephan M. Höhne, University of cooperative education Bautzen 100, CC BY-SA 3.0

Pressemitteilung 2017/121

Dresden. Der Sächsische Landtag hat heute das neue Gesetz zur Berufsakademie Sachsen verabschiedet. Hierzu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Fünf Jahre nach der letzten Überarbeitung wurde heute die Chance für eine echte Erneuerung des Berufsakademiegesetzes verpasst. Das beschlossene Gesetz enthält zwar einige Verbesserung für die Berufsakademie und gewährt ihr etwas mehr Autonomie. Das Gesetz ist aber weit davon entfernt, der große Wurf zu sein, zu dem CDU und SPD ihn verbissen versuchen hochzujubeln.“

„Forschung soll nach dem neuen Gesetz endlich auch an der Berufsakademie möglich sein, allerdings nur im Einzelfall. Mit der Schaffung eines Präsidenten und Kanzlerpostens soll Autonomie nach Hochschulvorbild vorgegaukelt werden. Tatsächlich werden die Positionen mit Personen besetzt, die gleichzeitig andere Aufgaben an der Berufsakademie wahrnehmen. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, wenigstens die Hälfte der Lehre an der Berufsakademie von hauptamtlich Lehrenden abzudecken, ist in diesem Gesetz gänzlich ignoriert wurden. Vergeblich sucht man im Gesetz einen Hinweis, wie die Berufsakademie perspektivisch weiterentwickelt werden kann, um deutschlandweit wettbewerbsfähig zu bleiben.“

„Unsere Änderungsanträge hätten all diese Mängel behoben und das Gesetz rund gemacht. Die Qualität der Lehre wäre verbessert wurden.

„Die Leitungsfunktionen müssen aus unserer Sicht autonom und demokratisch besetzt werden. Transferorientierte Forschung gehört für uns selbstverständlich in den regulären Aufgabenkanon der Berufsakademie. Regelmäßige Evaluierungen würden dem Landtag die Möglichkeit geben, rasch zu handeln, sobald Nachsteuerungen nötig werden. Das ist wichtig, weil die Berufsakademie unter enormen Konkurrenzdruck durch duale Hochschulen in den anderen Bundesländern steht. Da kann sie keinesfalls noch einmal fünf Jahre warten, ehe die nächste Modernisierung kommt.“

„Die CDU/SPD Koalition hat sich heute mit ihrer Ablehnung unserer Änderungsanträge gegen eine echte Aufwertung der Berufsakademie gestellt. Wir werden aber natürlich weiter dafür eintreten, dass das Erfolgsmodell Berufsakademie in Sachsen eine Zukunft hat“, erklärt die Abgeordnete abschließend.

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Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zu ‚Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich‘ (Drs 6/9551)