Internetanhörung zum Kulturraumgesetz ist gescheitert

Gerade einmal 16 Stellungnahmen von Einzelpersonen, Kultureinrichtungen und Organisationen in Sachsen sind beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst eingegangen. Dieses schlechte Ergebnis überrascht nicht, betrachtet man die vielen Verfahrensmängel der Internetanhörung.

Kritikwürdig ist zum einen die Verarbeitung der Stellungnahmen. So sollen die Ergebnisse der eingereichten schriftlichen Äußerungen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Partizipation darf aber nicht als eine bloße Modeerscheinung verstanden werden, die man mit Schein-Aktionen abhaken kann. Denn Online-Konsultationen können große Beteiligung hervorrufen, wenn man sie richtig angeht. Die Online-Konsultation zur Novellierung des Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz ist ein gutes Beispiel dafür.

Zum zweiten scheint allerdings auch im vorhinein einiges schiefgegangen zu sein. So haben viele Akteure von der Evaluation offensichtlich gar nichts mitbekommen, weil das Ministerium wenig darüber informiert hatte. Von der Begrenzung des Beteiligungszeitraumes auf die Ferienzeit ganz zu schweigen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob es Angst vor öffentlichen Diskussionen und der Beteiligung von Betroffenen hat. Des Weiteren schwingt in diesem gesamten Verfahren unweigerlich eine Geringschätzung für die Kulturschaffenden mit – fatal für das zuständige Ministerium.

Angesichts der überragenden Bedeutung des Kulturraumgesetzes für die Kultur jenseits der Großstädte sind diese Fehler unentschuldbar. Die neue Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange sollte dringend einen offenen Dialog zum Kulturraumgesetz ermöglichen. Als Startschuss dazu sollte der Inhalt der Stellungnahmen zur Evaluierung des Gesetzes zusammengefasst und veröffentlicht werden.

Antwort auf meine Kleine Anfrage ‚Ergebnisse der „Internet-Anhörung“ im Vorfeld der Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes‘ (Drs. 6/48)