GRÜNER Entwurf für ein Lehrerbildungsgesetz – Lehramtsausbildung aus einem Guss

Pressemitteilung 115/2017

Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute einen Gesetzentwurf für ein Sächsisches Lehrerbildungsgesetz vorgestellt.

„Der viel beklagte Lehrermangel ist auch eine Folge inkonsequenter politischer Steuerung“, kritisiert Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion. „Das Lehramtsstudium wurde in Sachsen innerhalb von zehn Jahren zweimal grundlegend geändert.“

„Eine Evaluation der Ausbildung liegt trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertag vor zweieinhalb Jahren und unseres stetigen Drängens bis heute nicht vor. Ein Gesetz für die Lehramtsausbildung existiert in Sachen bisher nicht. Somit hat der Landtag bisher wenig Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Das wollen wir ändern.“

„Unser Entwurf für ein Lehrerbildungsgesetz bietet erstmals in Sachsen eine Lehramtsausbildung aus einem Guss. Die gesamte Lehrer Aus- und Weiterbildung wird in einem Gesetz erfasst und damit der derzeit bestehende Verordnungsdschungel gelichtet. Die Rahmenbedingungen des Studiums sollen danach genauso verbindlich geregelt werden wie die Qualitätssicherung. Die Ausbildungslängen für die einzelnen Lehrämter werden vereinheitlicht und das Studium praxisorientierter ausgestaltet. Die für die Lehrerbildung an den Hochschulen zuständigen Zentren für Lehrerbildung sollen gestärkt werden. Die Ausbildung für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf wird qualitativ gesichert“, erläutert die Abgeordnete.

„Besonders wichtig ist es für uns, dass der Umgang mit einer vielfältigen Schülerschaft ein zentraler Bestandteil der Lehramtsausbildung wird. Die zentrale Herausforderung wird es, auf die verschiedensten sozialen und kulturellen Hintergründe und Besonderheiten der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Wir wollen die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer dazu befähigen, die ganz unterschiedlichen Potentiale eines jeden Kindes zu erkennen und zu entfalten. Deshalb sehen wir vor, dass die Ausbildung in allen Lehrämtern auch den Umgang mit Vielfalt enthält. Mit einem gesonderten Lehramt für inklusive Pädagogik entwickeln wir zudem das klassische Förderschullehramt weiter. Absolventen dieses Studiums können auch an allgemeinbildenden Schulen unterrichten oder als Integrationslehrer arbeiten“, führt Maicher weiter aus.

„Es ist mir sehr wichtig, all diejenigen an der Diskussion des Gesetzentwurfs zu beteiligen, die von der Lehramtsausbildung betroffen sind. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf zur Lehrerbildung in den kommenden Monaten mit Hochschullehrenden, Studierenden, Eltern-, Schul- und Schülervertretungen ausführlich diskutieren. Eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Lehrkräfteausbildung ist ein zentraler Baustein für guten Unterricht in unseren Schulen. Diesem Anspruch stellen wir uns mit diesem Gesetzentwurf.“

Derzeit gelten für die verschiedenen Schularten unterschiedliche Längen der Lehramtsstudien, was unter anderem Ungleichbehandlungen in der Bezahlung der Lehrkräfte mit sich bringt. Die Unzufriedenheit der Studierenden mit dem Studium ist ausgerechnet bei den Lehramtsstudierenden mit am höchsten. Bisher liegt die Lehramtsausbildung in Sachsen allein in den Händen von zwei Ministerien.

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Zusammenfassung des Lehrerbildungsgesetzes

GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen‘

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Die wichtigsten Punkte des GRÜNEN Lehrerbildungsgesetzes im Überblick:

  1. Die Ausbildung für allgemeinbildende Schulen wird auf eine Stufenausbildung für Grundstufe (Grundschule) und Sekundarstufe (Oberschule/Gymnasium) mit gleicher Qualität und Dauer umgestellt. Alle Lehrämter führen zu einem Bachelor- bzw. Masterabschluss.
  2. Einführung von zwei einmonatigen Praktika in der Bachelorphase, mit denen die Studierenden sowohl die schulische Praxis als auch konkrete Berufsperspektiven innerhalb des Schuldienstes kennenlernen. In der Masterphase wird ein Praxissemesters verankert, welches noch vor dem Vorbereitungsdienst dazu dient, einen ausführlichen Kontakt der Studierenden mit dem Arbeitsfeld Schule herzustellen und das bisher im Studium Gelernte mit alltagspraktischen Erfahrungen zu ergänzen.
  3. Einrichtung eigenständiger Aufbaustudiengänge für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger.
  4. Verankerung inklusiver Pädagogik in der Ausbildung für allgemein- und berufsbildende Schulen. Einführung eines Lehramtes für inklusive Pädagogik, welches auch die Lehrbefähigung für die Grundstufe und als Integrationslehrerin bzw. Integrationslehrer beinhaltet.
  5. Die Zentren für Lehrerbildung werden sowohl hinsichtlich ihrer Aufgaben als auch ihrer Zuständigkeiten aufgewertet. Sie werden mit der Koordinierung des Lehramtsangebotes betraut und tragen zur Sicherung der Qualität des Studiums bei. Um diesen Aufgaben auch gerecht werden zu können, erhalten sie eine eigene Ressourcenkompetenz.
  6. Die vorgesehene Modernisierung der Lehramtsausbildung enthält eine Vielzahl an Neuerungen. Wir verankern die regelmäßige Überprüfungen der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen.
  7. Damit die aktuell im Lehramt eingeschriebenen Studierenden durch die Neuerungen keine Probleme bekommen, werden weitreichende Übergangsregelungen geschaffen. Die Umstellung der Lehramtsausbildung macht zudem erfahrungsgemäß umfangreiche Änderungen bei Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Studienorganisation erforderlich. Dafür räumen wir den Hochschulen genügend Zeit ein.