Flächendeckender Breitbandausbau unter derzeitigen EU-rechtlichen Vorgaben nicht realisierbar.

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zum Antrag der Fraktion LINKE:
„Versorgung mit schnellem Internet als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesetzlich verankern – Sächsische Landesgesellschaft für den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsdatennetzen einrichten“, Drs 6/16711, Mittwoch, 13. März 2019, TOP 12

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Versorgung mit schnellem Internet ist in allen Bereichen – bei den privaten Haushalten, Schulen, Krankenhäusern, Vereinen sowie Unternehmen – die Voraussetzung, um die voranschreitende Digitalisierung gesellschaftlich sinnvoll nutzen zu können.
Für die Bürgerinnen und Bürger sind ausreichende und bezahlbare Internetzugänge elementarer Bestandteil, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Und das findet immer mehr digital statt.
Ob online Urlaube planen, Tickets buchen, Informationen suchen oder Termine bei Ämtern reservieren – all das ist ohne einen adäquaten Internetzugang nicht oder nur schwer möglich.

In Sachsen sieht es mit der digitalen Daseinsvorsorge allerdings weiterhin schlecht aus. Außerhalb von Leipzig, Dresden und Chemnitz, sind nur circa ein Drittel der sächsischen Haushalte mit schnellem Internet von 100 Mbit/s und mehr versorgt, von einem Glasfaseranschluss können gerade einmal acht Prozent profitieren.
Ja, wir brauchen den Rechtsanspruch auf ein ausreichend schnelles Internet, der sich dynamisch anpasst.
Dem vorliegenden Antrag ist aber nicht zu entnehmen, was und welche Bandbreiten unter „schnellem Internet“ verstanden werden. Wie also ein individueller Rechtsanspruch und ungehinderter Zugang genau aussehen soll, bleibt unklar.

Auch im Mobilfunkbereich sieht es hinsichtlich einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur nicht besser aus. Die Telefónica hatte im Mai 2018 erst einen Versorgungsgrad von 66 Prozent der Fläche Deutschlands erreicht, Vodafone kam auf 87 Prozent und die Telekom auf 93 Prozent Flächenabdeckung.
Die sogenannten „weißen Flecken“ im ländlichen Raum sind weiterhin vorhanden und müssen schleunigst geschlossen werden.

Im Hinblick auf den 5G-Ausbau ist höchst fraglich, ob die Ausbauziele der Bundesregierung unter den derzeitigen Bedingungen erfüllt werden können.
Eine Vereinbarung zum nationalen Roaming kann die Kosten für den 5G-Ausbau senken und sorgt für Wettbewerb sowie die Versorgung der Fläche.
Wir unterstützen die Forderung nach einer nationalen Roaming-Pflicht.

Die GRÜNE-Bundestagsfraktion hat im Oktober letzten Jahres Vorschläge für eine flächendeckende 5G-Versorgung in den Bundestag eingebracht, die neben dem nationalen Roaming unter anderem eine Diensteanbieterverpflichtung sowie eine angemessene Ausgestaltung der Versorgungsauflagen für die Netzanbieter vorsehen.
Nichts davon findet sich in den Vergaberegelungen für die 5G-Frequenzen. Wir lehnen die Einigungen im Beirat der Bundesnetzagentur ab, der CDU und SPD zugestimmt haben.

Nun zu Punkt 3 ihres Antrages, die Gründung einer Sächsischen Landesgesellschaft, die den flächendeckenden Ausbau der 5G-Infrastruktur und Glasfaserinfrastruktur als öffentliches Eigentum errichten und betreiben soll.
Anhand des dünnen Antragstextes dazu und seiner dürftigen – wortgleichen – Begründung ist überhaupt nicht inhaltlich nachvollziehbar was damit, wie, wann erreicht werden soll.
Glauben sie wirklich das mit der Errichtung einer Landesgesellschaft der Ausbau flächendeckend schneller vorangeht?

Im Übrigen bräuchte es dazu eine gesetzliche Regelung. Diese legen Sie von den LINKEN aber gar nicht vor. Ein schmaler Punkt in einem Antrag reicht da nicht. Das scheint mehr Schaufensterpolitik zu sein.
Die deutschlandweiten Probleme beim Ausbau digitaler Infrastrukturen lassen sich nicht dadurch beseitigen, indem man sie auf die Landesebene hebt.
Stattdessen müssen die Kommunen beim Breitbandausbau besser unterstützt werden. Dabei ist eine Möglichkeit, die derzeitige Beratung im Rahmen des Breitbandkompetenzzentrums auszubauen.

Wo ein Ausbau und Betrieb privatwirtschaftlich nicht möglich ist, sollen die Kommunen besser befähigt werden, diesen selbst vorzunehmen, wenn sie das möchten.
Außerdem befürworten wir eine Öffnung des Wettbewerbs zugunsten kleinerer und potenziell neuer Anbieter sowohl beim Breitband- als auch beim 5G-Ausbau.
Das kann beim 5G-Ausbau mit einem verpflichtenden National Roaming und beim Breitbandausbau mit einer Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs aller Marktteilnehmer zu Breitbandnetzen, gelingen.

Und auch eine Landesgesellschaft kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein flächendeckender Breitbandausbau unter den derzeitigen EU-rechtlichen Vorgaben nicht zu realisieren ist.
Haushalte, die mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, können im Rahmen der Ausbauvorhaben nicht gefördert werden. Zudem müssen wir bereits heute an die Zukunft denken, in der noch viel höhere Bandbreiten nachgefragt werden.
Wir brauchen also eine tragfähige Strategie für den Weg in die Gigabit-Gesellschaft. Diese wesentlichen Punkte vermissen wir in dem Antrag.
Insgesamt können wir dem Antrag so nicht zustimmen und werden uns enthalten.