Wenn es noch eines Grundes bedurft hätte, das Gesetz zu überarbeiten jetzt hat die Staatsregierung ihn. Das sächsische Hochschulgesetz könnte in Teilen nicht verfassungsgemäß sein. Dies hat ein juristisches Gutachten des Sächsischen Landtags ergeben, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag in Auftrag gegeben hatte.