Berufsakademie − Neues Gesetz besteht Praxistest nicht − Für den Präsidenten ist kein Platz

Pressemitteilung 2017/271

Dresden. Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Berufsakademiegesetzes zeigt sich, dass Teile in der Realität nicht praktikabel sind. Dies ergab die Antwort von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) auf eine kleine Anfrage der hochschulpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Dr. Claudia Maicher.

„Als der Gesetzentwurf noch in der Bearbeitung war, gab es vonseiten der Direktorenkonferenz nachdrückliche Kritik an der gesetzlichen Festlegung von Glauchau als geplantem Sitz der Berufsakademie. Leider verhallte sie ungehört. Und nun zeigt sich: für das neu eingeführte Amt des Präsidenten stehen in Glauchau noch nicht einmal eigene Räumlichkeiten zu Verfügung. Für seine Arbeitsgespräche kann er lediglich einen Besprechungsraum nutzen“, kritisiert Maicher.

„Der Präsident der Berufsakademie ist für die Vertretung nach außen zuständig und hat damit auch eine große repräsentative Verantwortung. Dass er diese nun also aus einem Besprechungsraum heraus wahrnehmen soll, ist eine Zumutung und seines Amtes nicht würdig. Hier rächt sich die Ablehnung der Änderungsvorschläge aus der GRÜNEN-Fraktion. Denn meine Fraktion hatte die Kritik an der starren Vorgabe des Sitzes in einem Änderungsantrag aufgenommen, der der Berufsakademie das Recht eingeräumt hätte, selbstständig über ihren Sitz zu entscheiden. Aber die CDU/SPD-Koalition wollte davon nichts hören. Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) steht für mich jetzt in der Pflicht, diesen unwürdigen Zustand zu beenden und für angemessene Räumlichkeiten für den Präsidenten zu sorgen. Schließlich war sie für den fehlerhaften Gesetzentwurf verantwortlich.“

„Es werden noch drei Jahre vergehen, ehe die neu eingeführte Stelle des Kanzlers der Berufsakademie zum ersten Mal ausgeschrieben werden soll, wie das Gesetz vorschreibt. Der derzeitige Verwaltungsleiter der Studienakademie Glauchau wird bis zum Ruhestand die Kanzlerstelle übernehmen. Aber auch danach wird der Kanzler aus Glauchau kommen, denn das Gesetz schreibt vor, dass nur der Verwaltungsleiter dieses Standortes Kanzler werden kann. Das ist eine völlig unnötige Begrenzung der Freiheit der Berufsakademie. Wir GRÜNEN hatten gefordert, diese Regelung zu streichen“, erläutert die Abgeordnete.

„Leider besteht derzeit wenig Hoffnung, dass diese gesetzlichen Fehlstellen schnell behoben werden. Denn unser Antrag, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren wissenschaftlich fundiert zu evaluieren, war der CDU/SPD-Koalition wohl zu unheimlich und sie hat abgelehnt. Für mich steht dennoch fest, dass eine echte Modernisierung des Berufsakademiegesetzes in naher Zukunft kommen muss, wenn das duale Studium in Sachsen dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben soll.“

>> Antwort von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) ‚Umsetzung des novellierten Berufsakademiegesetzes (SächsBAG)‘ (Drs 6/10569):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10569&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

>> Änderungsantrag GRÜNE zum Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich‘ (Drs 6/7080):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9638&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=238232

>> Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich‘ (Drs 6/7080)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=7080&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined