Anhörung Kulturraumgesetz – Nahezu alle Sachverständige bestätigen die Forderungen der GRÜNEN-Fraktion

Pressemitteilung 2016-26

Dresden. Heute fand im Kulturausschuss des Sächsischen Landtags eine öffentlichen Anhörung zum Bericht über die Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes (Drs. 6/3243) statt.

„Ich erhoffe mir jetzt endlich eine öffentliche Debatte darüber, wie wir die Kulturförderung in Sachsen weiterentwickeln können. Die Chance, dieses Gesetz zu erneuern, kommt so schnell nicht wieder. Bisher fanden die Diskussionen nur hinter verschlossenen Türen statt. Ich hätte mir von Anfang an eine offene Diskussion und breite Beteiligung gewünscht“, kritisiert Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, den Erstellungsprozess des Berichts.

„Nahezu alle Sachverständigen und die Ergebnisse des Berichts der Evaluation bestätigen die Forderungen der GRÜNEN-Fraktion. Die Finanzierung der Landesbühnen über das Kulturraumgesetz war ein Fehler. Das sächsische Kulturraumgesetz muss novelliert und dieser Eingriff rückgängig gemacht werden. Außerdem ist eine Aufstockung der Mittel bitter nötig, um Beschäftigten faire Löhne zahlen zu können“, fasst die Abgeordnete die Ergebnisse zusammen.

„Große Übereinstimmung gab es hinsichtlich des steigenden Finanzbedarfs. Die Kulturräume brauchen eine Dynamisierung der Landeszuweisungen. Auch wenn der Bericht des Kunstministeriums diesen Begriff meidet, werden Überprüfungen alle vier Jahre vorgeschlagen. Damit wird eine langjährige GRÜNE-Forderung aufgenommen“, freut sich Maicher.

Maicher schließt sich der Sachverständigen Nancy Gibson (Leiterin Städtische Musikschule Chemnitz) an, dass die Antrags- und Abrechnungsverfahren im Bereich der Projektförderung erleichtert werden müssen. „Bürokratische Hürden dürfen die Entstehung neuer kultureller Angebote nicht ausbremsen. Außerdem muss die Projektförderung in der Mittelvergabe einen höheren Stellenwert einnehmen, wenn wir auch in den kommenden Jahren eine vielfältige und innovative Kulturlandschaft haben wollen, an der die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitwirken“, ergänzt Maicher die Forderung.

„Außerdem muss die Aufnahme weiterer, demokratisch legitimierter, stimmberechtigter Mitglieder in den Konventen der Kulturräume ausgehandelt werden. Die bisherige Praxis fördert Hinterzimmerdiplomatie und verhindert Entwicklung und Innovation in den Kulturräumen“, schließt Maicher sich den Forderungen der Sachverständigen Torsten Tannenberg (Geschäftsführer Sächsischer Musikrat) und Thomas Pilz (Kulturbeiratsvorsitzender Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien) an.

„Die Möglichkeit zum kulturraumübergreifenden Austausch, die Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsstandards und Leitlinien sowie eine fortlaufende Datengrundlage über die Förderpraxis als Grundlage muss von Landesebene unterstützt und koordiniert werden. Natürlich entscheiden am Ende die Landkreise und Kommunen über die Förderung vor Ort, das entbindet die Landesebene aber nicht von ihrer Verantwortung für eine kulturraumübergreifende Kulturentwicklung.“

„Das Kulturraumgesetz ist eine tragende Säule der Kulturförderung in Sachsen. Seine Ausgestaltung und Tragfähigkeit betrifft alle Regionen und alle Sparten, von Musik und Theater, Museen, Galerien, Bibliotheken, Soziokultur und kulturelle Bildung. Das Gesetz muss neuen Herausforderungen Rechnung tragen.“

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Die GRÜNE-Fraktion hatte Ende August 2015 ein GRÜNES Positionspapier zur Weiterentwickelung des Kulturraumgesetzes beschlossen.