Zwei Jahre Hochschulfreiheitsgesetz – GRÜNE: Das Gesetz hat sich nicht bewährt

Pressemitteilung | 25.09.14

Vor zwei Jahren verabschiedete die schwarz-gelbe Landesregierung, trotz verheerender Kritik, das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz. Hierzu erklärt Dr. Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Dieses Gesetz ist von Anfang an dem eigenen Namen nicht gerecht geworden. Statt mehr Freiheit hat es den Hochschulen lediglich die Möglichkeit gegeben, sich den Vorstellungen des Wissenschaftsministeriums zu Zielvereinbarungen zu fügen oder von der Staatsregierung Vorgaben aufdiktiert zu bekommen. Im Ergebnis haben wir standardisierte Zielvereinbarungen, die auf die Besonderheiten der Hochschulen kaum Rücksicht nehmen.“
„Zwei Jahre sind genug, um festzustellen: Dieses Gesetz hat mehr Probleme geschaffen als Nutzen gebracht und bedarf einer gründlichen Überarbeitung in der kommenden Legislatur. Wir GRÜNE werden darauf drängen, dass genau dies auch geschieht.“

„Regelungen, wie die Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern haben den Zugang zum Studium vom Geldbeutel der Eltern abhängig gemacht oder sind, wie die Langzeitstudiengebühren, verfassungsrechtlich bedenklich, wie ein Gutachten des juristischen Dienstes des Landtags gezeigt hat.“

„Die Auflösung des Solidarsystems der Verfassten Studierendenschaft macht jegliche Planbarkeit für die wichtige Arbeit der Studierendenvertreter zunichte. Das Semesterticket konnte vielerorts nur provisorisch gesichert werden. Die bei der Verabschiedung des Gesetzes versprochene Hilfe bei der Erhaltung des Tickets sucht man bis heute vergebens.“